NahostDeutsches Gericht verhängt Haftstrafen gegen Mitglieder der Hamas

Richterin Doris Husch (Mi.) führt den Vorsitz in dem Prozess am Berliner Kammergericht gegen insgesamt vier mutmaßliche Mitglieder der radikal-islamistischen Hamas.
Richterin Doris Husch (Mi.) führt den Vorsitz in dem Prozess am Berliner Kammergericht gegen insgesamt vier mutmaßliche Mitglieder der radikal-islamistischen Hamas. Fabrizio Bensch/Reuters Pool via dpa
  • Das Kammergericht Berlin verurteilte vier Hamas-Mitglieder zu Haftstrafen von viereinhalb bis sechs Jahren wegen Terrorismusvorwürfen.
  • Die Männer waren als Auslandsoperateure für Waffendepots der Hamas in europäischen Staaten zuständig, die für Anschläge genutzt werden sollten.
  • Es handelt sich um das erste Verfahren in Deutschland gegen Mitglieder der ausländischen Terrororganisation Hamas.
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Die vier Männer wurden zu Haftstrafen von viereinhalb bis sechs Jahren verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts waren sie als Auslandsoperateure für Waffendepots der Hamas in europäischen Staaten zuständig.

Im Prozess gegen vier Mitglieder der radikal-islamistischen Hamas ist ein Urteil gefallen. Das Kammergericht Berlin hat die vier Männer zu Haftstrafen von viereinhalb bis sechs Jahren verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte Haftstrafen zwischen fünf und sieben Jahren beantragt.

Nach Überzeugung des Gerichts waren die 36- bis 58-Jährigen als sogenannte Auslandsoperateure für Waffendepots der Terrororganisation in mehreren europäischen Staaten zuständig, die für Anschläge genutzt werden sollten. Laut Ermittlern hatte die Hamas bereits vor längerer Zeit Erddepots mit Waffen angelegt, um diese für mögliche Anschläge gegen israelische, jüdische oder andere Einrichtungen in Europa bereitzuhalten.

Die Männer bestreiten, Mitglieder der Hamas zu sein. Die Verteidiger dreier Männer hatten auf Freispruch plädiert. Der Hauptangeklagte räumte im Prozess ein, das Waffenlager in Bulgarien aufgesucht zu haben. Nach seiner Schilderung ging es um „privaten Waffenhandel“. Sein Anwalt plädierte, ihn wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Strafe zu verurteilen, die nicht über die Zeit der bisherigen Untersuchungshaft hinausgeht. Die Angeklagten wurden im Dezember 2023 verhaftet.

Die Bundesanwaltschaft sprach zu Prozessbeginn im Februar 2025 von einem Pilotverfahren. Erstmals in Deutschland seien Angeklagte dem Vorwurf ausgesetzt, sich als Mitglieder der ausländischen, terroristischen Vereinigung Hamas beteiligt zu haben, hieß es.

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