Süddeutsche Zeitung

Gerichtsurteil:Mitglieder müssen Kirchensteuer zahlen

Entweder zahlendes Kirchenmitglied oder gar nicht: Ein "Kirchensteuer-Austritt" ist nicht möglich, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Kirchenmitglieder müssen Kirchensteuer zahlen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am Dienstag in Mannheim entschieden. Ein reiner "Kirchensteueraustritt" sei nicht statthaft, erklärten die Richter.

Sie gaben damit dem Erzbistum Freiburg recht und hoben ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg auf. Dort hatte sich in erster Instanz der Kirchenrechtsprofessor Hartmut Zapp durchgesetzt. Er will aktives Mitglied der katholischen Kirche als Glaubensgemeinschaft bleiben, obwohl er aus der Kirche als Institution ausgetreten ist und keine Kirchensteuer mehr zahlt.

"Ich kann ja gar nicht anders", sagte er bei der Verhandlung in Mannheim. Der Vorsitzende Richter Karl-Heinz Weingärtner deutete Zweifel an Zapps Rechtsauffassung an.

Aus Sicht von Zapp muss die Kirchensteuerpflicht fallen: "Sie stellt eine unzulässige Vermischung zwischen der Kirche als Religions- und Glaubensgemeinschaft sowie dem Staat als Steuereinzieher dar." Bei seinem Austritt bezeichnete er daher die Kirche ausdrücklich als "römisch-katholisch, Körperschaft des öffentlichen Rechts". Wegen dieser Ergänzung ist der von der Stadt Staufen bescheinigte Austritt nach Ansicht der Erzdiözese Freiburg nicht gültig. Das Verwaltungsgericht Freiburg gab Zapp aber recht.

Zapp zahlt derzeit nach dem italienischen Modell der sogenannten Kultursteuer 0,8 Prozent an die Kirche - statt 8 Prozent nach deutschem Recht. Sein Ziel ist es, "überzeugter Anhänger einer Religions- und Glaubensgemeinschaft zu sein, ohne gleichzeitig der Institution Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts anzugehören".

Der Kirchenrebell beruft sich dabei auf die Gesetze des Vatikans, die von den deutschen Bischöfe bisher nicht umgesetzt worden seien: "Papst Benedikt XVI. hat im März 2006 verbindliche Vorgaben erlassen, die eine freiwillige Zahlung vorsehen, nicht aber den zwangsläufigen Einzug der Gelder. Die Kirche soll sich also durch Spendengelder finanzieren und nicht durch eine gesetzlich festgelegte und vom Staat für die Kirche eingezogene Kirchensteuer."

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.938895
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
dpa/liv/gba
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.