Eltern müssen für den Transport ihrer Kinder zur Schule weiterhin tief in die Tasche greifen. Vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg scheiterte am Dienstag eine Klage auf kostenlose Schülerbeförderung. Eine Revision ließen die Richter des 9. VGH-Senats nicht zu. Ein Anspruch auf Gratis-Beförderung könne "weder dem nationalen Verfassungsrecht noch dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte noch der UN-Kinderrechtskonvention entnommen werden", sagte der Vorsitzende Richter Andreas Roth laut einer Mitteilung des Gerichts. Auch der Höhe nach sei der Eigenanteil nicht zu beanstanden. Geklagt hatte unter anderem eine Familie gegen den Landkreis Tübingen. Sie gibt für die Fahrt ihrer beiden Töchter überdurchschnittlich viel aus, da die Mädchen auf der Fahrt zu ihrer Schule eine Landkreisgrenze überqueren. Auch ein Vater hatte für seinen Sohn die kostenlose Beförderung durchsetzen wollen.
Gerichtsurteil:Fahrt zur Schule nicht gratis
© SZ vom 17.07.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.