Süddeutsche Zeitung

Gerichtsprozess um Stuttgart 21:Eigentum schlägt Urheberrecht

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Der Enkel des Bahnhofs-Architekten unterliegt im Streit um Stuttgart 21 vor Gericht. Die Begründung: Die Bedürfnisse des Gebäude-Eigentümers Bahn wiegen schwerer als das Interesse des Urhebers auf den Erhalt seines Werks.

Dagmar Deckstein, Stuttgart

Der Teilabriss des Stuttgarter Bahnhofs kann vorerst nicht mit juristischen Mitteln gestoppt werden. Im Urheberrechts-Streit um den Abriss der Seitenflügel unterlag der Enkel des seinerzeitigen Bahnhofs-Architekten Paul Bonatz auch vor dem Oberlandesgericht.

Peter Dübbers' Klage gegen die Bahn AG lehnten die Stuttgarter Richter am Mittwoch ab, eine Revision ließen sie nicht zu. Der 71-jährige Enkel war schon vor dem Landgericht gescheitert mit seiner Ansicht, das Urheberrecht seines Großvaters an dem Gebäude müsse uneingeschränkt bis zum Ende seiner Wirksamkeit gelten. Das wären noch weitere 16 Jahre.

Das Oberlandesgericht bestätigte zwar, dass der Urheber ein Recht darauf habe, dass das von ihm geschaffene Werk in einer unveränderten Gestalt erhalten bleibt. "Da sich insbesondere bei Werken der Baukunst (...) im Laufe der Zeit ein Bedürfnis des Eigentümers an Veränderungen ergeben kann, ist jedoch anerkannt, dass dieser Konflikt zwischen Urheberrecht und Eigentum durch eine Abwägung der jeweils betroffenen Interessen im konkreten Einzelfall zu lösen ist", hieß es in der Begründung.

Abzuwägen seien das Bestands- und Integritätsinteresse des Urhebers an der Erhaltung des Werks gewesen und die Interessen des Eigentümers an einer Beeinträchtigung und Veränderung des Werks. Das Bestandsinteresse des Bonatz-Erben sei jedoch im Hinblick auf den Zeitablauf von mehr als 54 Jahren seit dem Tod des Urhebers abgeschwächt.

Zu Beginn der Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter die Eigentümerin Bahn AG erst einmal gerügt: Das Gericht hätte es begrüßt, wenn die Baumfällarbeiten mit dem umstrittenen Polizeieinsatz von vergangener Woche bis nach der Verhandlung aufgeschoben worden wären - "aus Rücksicht auf das Verfahren und aus Achtung des Gerichts heraus", so der Richter.

Der Nordflügel des Bahnhofs ist für das Bahnprojekt Stuttgart21 bereits abgerissen worden. Die Bahn begrüßte das Urteil, das die Rechtmäßigkeit dieser Bauarbeiten bestätigt habe. Außerdem, so ein Sprecher weiter, bleibe der zentrale Teil des Bonatz-Baus aus dem Jahre 1922 ja erhalten.dad

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Quelle:
SZ vom 07.10.2010
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