Süddeutsche Zeitung

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:Frankreichs Burka-Verbot ist rechtmäßig

Lesezeit: 3 min

Eine 24-jährige Französin ist auf höchster europäischer Ebene mit ihrer Klage gegen das Verschleierungsverbot in Frankreich gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht die Rechte der Klägerin nicht verletzt.

Von Kim Björn Becker

Die Debatte hat das Land jahrelang gespalten, immer wieder haben in Frankreich Befürworter und Gegner eines Verschleierungsverbots ihre Argumente vorgebracht und heftig gestritten. 2011 trat eine Regelung in Kraft, die das Tragen von Vollschleier in der Öffentlichkeit verbietet. Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg das Verbot für rechtmäßig erklärt: Es stelle keine Verletzung der Menschenrechte dar, urteilten die Richter. Es sei "legitim", wenn der Staat mit solchen Maßnahmen die Voraussetzungen für ein Zusammenleben in der Gesellschaft wahren wolle. Die Burka errichte eine Barriere zwischen ihrer Trägerin und der Umwelt und untergrabe damit das Gefühl des Zusammenlebens in einer Gesellschaft, hieß es. Das Verbot sei daher angemessen. Es verstoße auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da es lediglich auf die Tatsache ziele, dass das Gesicht verschleiert wird - und nicht auf die religiösen Gründe dafür.

Eine 24-jährige Französin pakistanischer Abstammung hatte gegen das Verbot geklagt, weil sie sich dadurch in ihrer Selbstbestimmung eingeschränkt sah. Die Muslimin reagierte nach Worten ihres Anwalts Ramby de Mello "enttäuscht" auf das Urteil, werde den Richterspruch aber "akzeptieren". Ohnehin sind keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung möglich: Das Urteil wurde von der Großen Kammer des Gerichtshofs gefällt, es ist daher rechtskräftig.

Die Klägerin will anonym bleiben

Bei der Gerichtsverhandlung im vergangenen Jahr erklärte de Mello, das Verbot betreffe nur Muslime, die aufgrund ihrer Religion diskriminiert würden. Das sei mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), über deren Einhaltung der Europäische Menschenrechtsgerichtshof jeweils urteilt, nicht vereinbar. Die Klägerin tritt im Verfahren nicht persönlich auf. Sie wolle anonym bleiben, da sie "mögliche feindselige Reaktionen" fürchte.

Edwige Belliard, Vertreterin Frankreichs in dem Verfahren, hatte hingegen argumentiert, es sei "eine Grundbedingung des menschlichen Zusammenlebens", sein Gesicht zu zeigen. Vollschleier wie die Burka oder der Niqab verhüllen das gesamte Gesicht, nur die Augen sind dabei ausgespart. Belliard sagte, eine vollständige Verschleierung verletze die Würde der betroffenen Frauen und verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Sie kritisierte die Klage der 24-jährigen Französin als "populistische Aktion", da die Juristin nicht durch das Gesetz benachteiligt werde.

An dem Verfahren nahm auch eine Vertreterin Belgiens teil, wo ein ähnliches Verbot besteht. Sie sagte, Vollschleier wie die Burka erschwerten Personenkontrollen und seien deswegen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

Parlament stimmte mit großer Mehrheit für ein Verbot

Als erstes europäisches Land hatte Frankreich im April 2011 das Tragen von Vollschleiern in der Öffentlichkeit verboten. Unter der Regierung des damaligen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy wurde das Gesetz in die Nationalversammlung eingebracht. Die Abgeordneten vortierten mit großer Mehrheit für das Verbot: Den 336 Jastimmen stand nur eine ablehnende Stimme gegenüber.

Frauen, die gegen das Verbot verstoßen, können mit einer Geldstrafe von bis zu 150 Euro belegt oder zum Besuch eines Kurses zu Staatsbürgerkunde verpflichtet werden. Das Verbot soll etwa 2000 in Frankreich lebende Frauen betreffen, heißt es. Seitdem es in Kraft getreten ist, soll die Polizei fast 800 verschleierte Frauen auf der Straße angehalten und 750 von ihnen ein Bußgeld auferlegt haben, wie unter anderem Tagesschau.de berichtet. Darunter sollen nicht nur Französinnen gewesen sein, sondern auch Touristinnen aus dem Nahen Osten.

Eine vollständige Verschleierung ist vor allem auf der Arabischen Halbinsel sowie in Afghanistan üblich. Männer, die ihre Frauen zu einer vollständigen Verschleierung zwingen, können mit einer Geldstrafe von bis zu 30 000 Euro oder einer Gefängnisstrafe belegt werden.

Belgien folgte Frankreich

In Belgien gilt ein ähnliches Verbot seit Juli 2011. Wer dort sein Gesicht im öffentlichen Leben so verhüllt, dass er nicht mehr zu identifizieren ist, muss mit Strafen zwischen 15 und 25 Euro oder mit bis zu sieben Tagen Gefängnis rechnen. Auch in der Schweiz stimmte im Kanton Tessin die Bevölkerung mehrheitlich für ein sogenanntes Burkaverbot.

In Deutschland halten es die meisten Bundesländer so wie Rheinland-Pfalz: "Es gibt in Rheinland-Pfalz weder Verkleidungsverbote noch -gebote", sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur dpa. Nur wenige Bundesländer haben Regelungen zum Tragen von Kopftüchern getroffen - wenn, gelten sie nur für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

In Hessen gilt seit 2004 ein Kopftuchverbot, das vom Landesverfassungsgericht 2007 bestätigt wurde. 2011 wurde die Regelung dahingehend präzisiert, dass das Verbot auch für Burkas gilt. Das Saarland erlegt seinen Beamten bei ihrem dienstlichen und privaten Auftreten eine "gewisse Zurückhaltungspflicht" auf. In Niedersachsen ist seit 2011 im Beamtengesetz die Regelung verankert, dass Beamte bei Ausübung des Dienstes ihr Gesicht nicht verhüllen dürfen - es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe machten dies erforderlich.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof wurde auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eingerichtet. Alle 47 Mitglieder des Europarats sind der Konvention beigetreten und unterstellen sich damit den Urteilen der Straßburger Richter. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, "das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen", wie es in Artikel 46 der EMRK heißt.

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