Süddeutsche Zeitung

Gerichtsentscheid zu Lobby-Einfluss:Bundestag muss Vergabe von Hausausweisen offenlegen

  • Der Bundestag muss offenlegen, für welche Lobbyisten-Verbände er Hausausweise ausstellt, urteilt das Verwaltungsgericht Berlin.
  • Damit erleidet der Bundestag eine juristische Niederlage gegen das Internetportal Abgeordnetenwatch.de und deren Trägerverein Parlamentwatch.
  • Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts ist nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung zugelassen.

Es geht um etwa 2000 Hausausweise

Im Streit um den Einfluss von Lobbyisten auf die Politik hat der Bundestag eine juristische Niederlage erlitten: Er muss offenlegen, für welche Verbände er Hausausweise ausstellt. Auch die Zahl der an Lobbyisten ausgegebenen Ausweise muss das Parlament nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag (VG 2 K 176.14).

Nach Medienberichten geht es um etwa 2000 Hausausweise. Ein Teil der Lobbyverbände ist bereits in einer öffentlichen Liste eingetragen. Aber auch Vertreter von nicht registrierten Verbänden erhalten einen Hausausweis, wenn eine Bundestagsfraktion das unterstützt.

Geklagt hatten das Internetportal Abgeordnetenwatch.de und deren Trägerverein Parlamentwatch. Abgeordnetenwatch.de hatte bei der Bundestagsverwaltung die entsprechenden Informationen abgefragt und wurde abgewiesen - zu Unrecht, wie nun das Gericht klarstellte. Ein entsprechender Anspruch der Kläger leite sich aus dem Informationsfreiheitsgesetz ab.

Gericht widerspricht dem Bundestag

Der Bundestag verweigerte die Herausgabe von Informationen zur Zahl der Ausweise und den Verbänden mit dem Agument, dass es um eine parlamentarische Angelegenheit gehe. Das Gericht widersprach. Bei der Ausgabe von Hausausweisen handele es sich "um eine Verwaltungstätigkeit des Bundestages, nicht um spezifisch parlamentarisches Handeln".

Dies gelte auch, wenn die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen Anträge auf Ausstellung eines Hausausweises zeichneten und somit befürworteten, erklärte das Gericht. Die Freiheit des Abgeordnetenmandats sei nicht betroffen. Schließlich sei aus der Zahl der vergebenen Ausweise und den Namen der Verbände nicht ersichtlich, welche Fraktion die Ausstellung jeweils befürwortete.

"Wichtiger Tag für mehr Transparenz im Bundestag"

Der Geschäftsführer von Abgeordnetenwatch.de, Gregor Hackmack, sprach nach der Gerichtsentscheidung von einem "wichtigen Tag für mehr Transparenz im Bundestag". Allerdings sei der Richterspruch nur ein erster Schritt: "Wir brauchen ein verpflichtendes Lobbyregister mit Namen und Gesprächsgegenstand der Treffen zwischen Lobbyisten und Abgeordneten." Hackmack nannte das Urteil zudem eine "krachende Niederlage für CDU/CSU und SPD, die sich beharrlich geweigert haben, ihre Lobbykontakte freiwillig offenzulegen".

Bevor Abgeordnetenwatch.de vergeblich bei der Bundestagsverwaltung nachfragte, hatte sich die Plattform zunächst bei den parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen erkundigt, für welche Interessenverbände sie Hausausweise befürwortet hatten. Linke und Grüne übermittelten daraufhin jeweils eine Liste, Union und SPD jedoch nicht.

Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, begrüßte das Urteil des Verwaltungsgerichts. "Mehr Transparenz im Lobbygeschehen ist richtig und wichtig", erklärte sie. Sie sprach sich ebenfalls für die Einrichtung eines Lobbyregisters aus.

Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts ist nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

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