Wikileaks-Gründer Julian Assange darf gegen seine Auslieferung nach Schweden vor dem Obersten Gerichtshof Großbritanniens Berufung einlegen. Das entschied das höchste Zivilgericht am Montag in London. Damit kann der 40-Jährige zunächst nicht nach Schweden ausgeliefert werden, wo gegen ihn wegen des Verdachts auf Vergewaltigung ermittelt wird.
Assanges Anwälte haben damit ihr Teilziel erreicht, dass der Fall an den Supreme Court weitergegeben wird. Offenbar war auch der High Court der Ansicht, dass der Fall Fragen von allgemeiner Bedeutung aufwirft. Wäre der Antrag des Australiers abgewiesen worden, wäre Assange innerhalb von zehn Tagen an Schweden ausgeliefert worden.
Assanges Anwälte hatten angeführt, der europäische Haftbefehl gegen ihren Mandanten sei ungültig, weil er nicht von der zuständigen Behörde erlassen worden sei. Außerdem dürfe Assange nicht ausgeliefert werden, weil er keiner Straftat beschuldigt werde. Beide Argumente hatten zwei vorangegangene Instanzen abgewiesen.
Assange war am 7. Dezember 2010 in Großbritannien festgenommen worden, nachdem er sich der Polizei gestellt hatte. Ihm wird vorgeworfen, in Schweden eine Frau vergewaltigt und eine andere sexuell belästigt zu haben. Assange bestreitet das und bezeichnete die Vorwürfe mehrfach als politisch motiviert.