Süddeutsche Zeitung

Gerichtsentscheid:Facebook muss Verleumdungen nicht suchen und löschen

Ein Flüchtling scheitert mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung, die endgültige Entscheidung steht aber noch aus.

Von Claudia Henzler, Würzburg

Ein syrischer Flüchtling ist mit dem Versuch gescheitert, Facebook zu zwingen, aktiv Bilder zu suchen und zu löschen, die sein Persönlichkeitsrecht verletzen. Das Landgericht Würzburg hat einen entsprechenden Antrag auf einstweilige Verfügung abgelehnt. Anas Modamani hatte im Sommer 2015 ein Selfie mit Kanzlerin Angela Merkel aufgenommen. Nutzer verbreiteten dieses Foto in verleumderischen Zusammenhängen auf Facebook. Modamani wurde durch Collagen unter anderem mit dem Attentat auf dem Berliner Breitscheitplatz in Verbindung gebracht.

Die Richter argumentierten, dass Facebook selbst weder etwas "behauptet" noch "verbreitet" habe. Das sei aber Voraussetzung für eine einstweilige Verfügung. Facebook habe sich "die Inhalte, die unbekannte Dritte eingestellt haben, nicht zu eigen gemacht", sagte der Vorsitzende Richter Volkmar Seipel. Es handle sich "um fremde Inhalte der Nutzer des Portals". Außerdem sei der Antrag auf einstweilige Verfügung nicht dringlich. Die Persönlichkeitsrechtsverletzung habe sich schließlich bereits ereignet und werde bis zu einem möglichen Hauptsacheverfahren nicht mehr gravierender werden.

Richter Seipel deutete jedoch an, dass Modamani in einem Hauptsacheverfahren zumindest teilweise Erfolg haben könnte. Es sei unstrittig, dass es sich bei den Bildern und Collagen um strafbare Falschbehauptungen handle. Seipel äußerte Zweifel an der Argumentation der Facebook-Anwälte, dass Anas Modamani oder andere Verleumdungsopfer verpflichtet seien, jede einzelne Fundstelle der Bilder zu melden, bevor Facebook diese entfernen könne. Für das Gericht sei grundsätzlich denkbar, dass Facebook im Falle einer schweren Persönlichkeitsverletzung von sich aus tätig werden müsste.

Modamanis Anwalt Chan-jo Jun wollte erreichen, dass Facebook selbständig nach den verleumderischen Bildern sucht und diese automatisch löscht - auch das Hochladen solle verhindert werden. Richter Seipel hält das im Einzelfall für zumutbar, wenn das Vorgehen "technisch ohne zu großen Aufwand realisierbar" und nicht geschäftsgefährdend sei. Die Facebook-Anwälte hatten bei der mündlichen Verhandlung Anfang Februar gesagt, dies sei nicht möglich, dazu brauche man eine "Wundermaschine". Ob es "diese ominöse Wundersuchmaschine" gebe, sagte Seipel, müsste in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden.

Ob es überhaupt zu einem solchen kommt, ist noch unklar. "Die Entscheidung liegt bei Anas Modamani", sagte dessen Anwalt nach der Urteilsverkündung. Modamani selbst war nicht zum Verkündungstermin gekommen, er musste in Berlin arbeiten. Sollte Modamani klagen wollen, würde das Verfahren aber von einem anderen Anwalt begleitet, sagte Jun. Er selbst habe angesichts vieler persönlicher Drohungen gemeinsam mit seiner Familie beschlossen, das Verfahren nur bis zur Entscheidung des Landgerichts zu begleiten. Modamani hat drei Jahre Zeit, um zu entscheiden, ob er weiter gegen Facebook vorgehen will.

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Quelle:
SZ vom 08.03.2017
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