Gerichtsbeschluss:Recht auf Sterben in Haft

Der Anspruch eines lebenslänglich verurteilten Häftlings auf Duldung eines Suizids mit todbringenden Medikamenten in der Haftanstalt ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht ausgeschlossen. Wie die Karlsruher Richter in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden, verletzt es das Recht auf ein faires Verfahren, wenn Gerichte die Hintergründe des Suizidwunsches nicht genau prüfen. Im Streitfall ging es um einen zu zweimal lebenslänglich verurteilten Mann, der seit 35 Jahren im Gefängnis sitzt. Er hatte unter Berufung auf seine perspektivlose Haftsituation beantragt, dass ihm die Möglichkeit eines selbstbestimmten Sterbens eröffnet wird.

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