Justiz:Warum Strafprozesse in Deutschland nicht aufgezeichnet werden

Prozess um Missbrauch eines behinderten Mädchens

Wo das Recht vergolten wird: Türgriffe in Form von Paragrafen-Symbole am Eingang zum Landgericht in Bonn

(Foto: dpa)

Immer mehr Experten befürworten, dass in Bild und Ton festgehalten wird, was in Gerichtssälen passiert. Doch einer solchen Prozess-Dokumentation stehen drei große Hürden im Weg.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Bei der Frauen-Fußball-WM haben die Zweifel am Videobeweis gerade mal wieder Nahrung bekommen. Das hat damit zu tun, dass das Publikum im Fußball gar nicht so erpicht ist auf hundertprozentige Gerechtigkeit. Klar, es soll fair zugehen. Aber wirklich wichtig sind doch die großen emotionalen Momente, und die will man sich nicht nehmen lassen, nur weil irgendwer im Videokeller nach drei beklemmenden Minuten festgestellt hat, dass die Torhüterin bei ihrer Elfmeterparade nicht exakt auf der Torlinie stand.

In der Rechtspolitik diskutiert man seit vielen Jahren über so eine Art Videobeweis - mit umgekehrten Vorzeichen. Es mehren sich die Stimmen, die endlich eine audiovisuelle Dokumentation von Strafprozessen einführen wollen. Denn wenn es um Schuld und Strafe geht, halten Zuschauer und Betroffene eher wenig von den emotionalen Momenten, die ein Fehlurteil bieten kann - dafür sehr viel von Gerechtigkeit. Und weil ein Prozess selten 90 Minuten dauert, sondern mitunter 90 Verhandlungstage, könnte es der Gerechtigkeit vielleicht helfen, wenn Richter auf die alles entscheidende Aussage zurückspulen könnten, bevor sie ihr Urteil fällen.

Aber was Zeugen vor Strafkammern und Schwurgerichten aussagen, was Angeklagte zu ihrer Verteidigung vorbringen, was Richter fragen und Verteidiger einwenden - all dies wird in den allermeisten Fällen nicht dokumentiert. Es gibt keine Videoaufnahme, kein Tondokument, kein Wortlautprotokoll. Zwar existieren inzwischen erste gesetzliche Möglichkeiten zur Aufzeichnung. Und es gibt sogar ein Protokoll - das zum Inhalt freilich nur Sätze wie diesen beiträgt: "Der Angeklagte sagte zur Sache aus." Bertram Schmitt, deutscher Richter am Internationalen Strafgerichtshof, zog in einer Fachzeitschrift kürzlich ein ernüchterndes Fazit: "Insgesamt findet aber eine Dokumentation der Beweisaufnahme, die diesen Namen verdient, im deutschen Strafprozess allenfalls in Ansätzen statt."

Anders ausgedrückt: Grundlage des Urteils ist das, was sich die Richter - meist nur einer von ihnen - nebenher notieren. Auf karierten Ringblöcken oder liniertem Stenopapier. Der Richter als sein eigener Stenograf: Das ist die Lage der Justiz 4.0.

"Ich finde das nicht mehr nachvollziehbar", sagte Andreas Mosbacher, Richter am Bundesgerichtshof (BGH) und Honorarprofessor in Leipzig, dieser Tage beim Karlsruher Strafrechtsdialog, einer Tagung von Wissenschaftlern und Praktikern; seine Studierenden aus der Generation der Digital Natives könnten kaum glauben, dass Prozesse nicht elektronisch festgehalten würden.

Schmitt berichtet ähnliches von seinen ausländischen Kollegen in Den Haag, die nur ungläubig den Kopf schüttelten. Ihn selbst hat die Erfahrung am dokumentationsfreudigen Gerichtshof davon überzeugt, dass eine Dokumentation der Hauptverhandlung "einen erheblichen Beitrag zur Wahrheitsfindung und zu einer effektiven Rechtsmittelkontrolle im Strafprozess leisten kann". Denn Aufschriebe können unvollständig sein - weil der Richter abgelenkt war oder weil später im Prozess neue Aspekte auftauchen, die man anfangs nicht auf dem Schirm hatte. Mosbacher hält die Vorteile des Aufzeichnens für derart evident, dass sich "eigentlich die Strafjustiz dafür rechtfertigen müsste, dass sie es unterlässt".

Einer Dokumentation in Bild und Ton stehen drei Hindernisse im Weg

Die Debatte um die Prozess-Dokumentation schreitet freilich ähnlich gemächlich voran, wie man das von Reformprozeduren im Vatikan kennt. 2010 hat der Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer einen Vorstoß für den Videoeinsatz unternommen, 2015 hat eine Expertenkommission dem Bundesjustizministerium eine nähere "Prüfung" empfohlen. In den Fachzeitschriften mehren sich die Aufsätze, und auf Legal Tribune Online mahnte Marie-Luise Graf-Schlicker, einst Abteilungsleiterin im Ministerium, eine Reform an: "Es ist an der Zeit." Im Ministerium aber ist nichts in Sicht, jedenfalls nicht für diese Legislaturperiode; die jüngst vorgestellten Eckpunkte zur Reform des Strafprozesses zielen allein auf mehr Effizienz, nicht auf bessere Wahrheitsfindung.

Die Gegner einer Reform nennen zahlreiche Gründe, warum das nicht gehen soll, etwa das Persönlichkeitsrecht der Zeugen oder ihre Scheu, im Auge der Kamera auszusagen. Im Wesentlichen stehen aber vor allem drei Hindernisse im Weg, das erste kennt man längst: das "gewisse Beharrungsvermögen der Justiz", wie die BGH-Richterin Gabriele Cirener beim Strafrechtsdialog andeutete. Tatsächlich ist die Justiz fast immer dagegen, wenn Neuerungen anstehen, einmal abgesehen von der geplanten "Verschlankung" des Strafprozesses (hinter der ein Abbau von Verteidigerrechten steht). Bevor 2017 die Fernsehübertragung von Urteilsverkündungen der Bundesgerichte erlaubt wurde, waren die Gerichte erst einmal auf den Barrikaden, allen voran der BGH. Inzwischen, so hört man, beurteilen viele BGH-Richter die Reform äußerst positiv.

BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist die letzte Instanz in Strafsachen - aber seine Macht ist beschränkt. Denn Strafprozesse, die vor dem Landgericht beginnen, durchlaufen dort ihre einzige "Tatsacheninstanz". Nur dort werden Zeugen vernommen oder Sachverständige gehört. Der BGH ist in der Revision auf die juristische Prüfung beschränkt. Die fünf Strafsenate in Karlsruhe und Leipzig nehmen den Sachverhalt so hin, wie ihn das Landgericht festgestellt hat. Das räumt den Richtern der unteren Instanz einen gewissen Spielraum ein (manche sprechen auch von "Lufthoheit"), weil sich nur schwer überprüfen lässt, ob sie im Urteil wirklich den "Inbegriff" der Hauptverhandlung wiedergeben. Will ein übereifriger Verteidiger den BGH-Richtern erzählen, wie es sich aus seiner Sicht wirklich zugetragen hat, dann dürfen sie ihm, streng genommen, also nicht einmal zuhören; "neuer Sachvortrag" ist nicht erlaubt. Wolfgang Janisch

Zweitens: das Geld. Es gebe an 116 Landgerichten pro Jahr 10 000 erstinstanzliche Strafverfahren mit 40 000 Verhandlungstagen, rechnete der Bundesanwalt Matthias Krauß vor. Der Kostenaufwand sei also beträchtlich, und bezahlen müssten die Länder. Besonders teuer würde es, wenn man - wie Bertram Schmitt vorschlägt - Wortprotokolle anfertigte. Für Richter wäre ein echtes Protokoll von Vorteil, weil sie querlesen könnten und nicht lange Videopassagen sichten müssten. Aber dann müssten die Aussagen von Hand abgetippt werden - jedenfalls, solange es keine zuverlässige Texterkennungs-Software gibt.

Das dritte Hindernis hat mit den Besonderheiten des Rechtsmittelzuges zu tun. In Der Revision überprüft der BGH das Urteil nur auf rechtliche Fehler - und zwar auf der Basis der Tatsachen, wie sie das Landgericht festgestellt hat (siehe Kasten). In diesem System haben mithin die Richter des Landgerichts die "Alleinherrschaft über die prozessuale Wahrheit", wie die Verfassungsrichterin Yvonne Ott formulierte. Denn wenn die Begründung eines Urteils schlüssig klingt, kann der BGH es in der Revision kaum kippen.

Wäre künftig der gesamte Prozess für alle Beteiligten dokumentiert, dann könnten Verteidiger Widersprüche leichter nachweisen. Die Macht der Landrichter würde dadurch eingeschränkt. Die Sorge ist aber, dass mit einem Zugriff auf das Verhandlungsvideo die bewährte Arbeitsteilung vollends aus der Balance geriete. Der Druck auf den BGH könnte wachsen, das Fass komplett neu aufzumachen. Und eine zweite Beweiswürdigung am Karlsruher Bildschirm - das wollen auch die Befürworter der Dokumentation nicht.

Das Problem dürfte aber lösbar sein, meint Ralf Wehowsky, Abteilungsleiter Revision bei der Bundesanwaltschaft und damit führender Experte auf diesem Gebiet. Auch bei einer audiovisuellen Dokumentation von Prozessen ließe sich die Beschränkung des BGH auf eine reine Rechtsprüfung beibehalten; Konflikte würden sich auf wenige Fälle beschränken, so seine Prognose. Und wenn sich damit in Zukunft fehlerhafte Urteile besser korrigieren ließen, dann könnte dies auch die Richter des BGH freuen, glaubt der Erlanger Professor Hans Kudlich: "Auch die Revisionsrichter wollen an der Gerechtigkeit mitwirken."

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