Süddeutsche Zeitung

Gericht weist Klage gegen Bundeswehr zurück:Muslimischer Soldat wurde rechtmäßig entlassen

Der vorzeitige Rauswurf eines muslimischen Soldaten aus der Bundeswehr ist rechtmäßig. Der Mann habe die Scharia über die freiheitlich demokratische Grundordnung gestellt, begründete der Richter sein Urteil: "Die Bundeswehr musste Sie entlassen."

Ein muslimischer Zeitsoldat ist mit seiner Klage gegen die vorzeitige Entlassung aus der Bundeswehr gescheitert. Das Verwaltungsgericht Minden gab der Bundeswehr Recht, die den 28-jährigen Konvertiten aus dem Sauerland kurz vor dem Ende seiner Dienstzeit im März 2010 entlassen hatte.

Der Bundeswehr sei keine andere Wahl geblieben, sagte Richter Hartwig Weiß. Der Mann habe sich in einem erheblichen Maße von der freiheitlich demokratischen Grundordnung abgewendet. So habe er das islamische Rechtssystem, die Scharia, als beste Gesellschaftsordnung bezeichnet und diese propagiert.

"Ein Soldat auf Zeit kann in den ersten vier Jahren seiner Dienstzeit entlassen werden, wenn er die Anforderungen, die an ihn in seiner Laufbahn zu stellen sind, nicht mehr erfüllt", zitierte der Richter den Paragraf 55, Abs.4 des Soldatengesetzes. "Wir meinen, dass das hier der Fall war", sagte Weiß. "Die Bundeswehr musste Sie entlassen", sagte er an den Kläger gewandt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann war im lippischen Augustdorf stationiert gewesen.

Der Kläger aus dem Sauerland hatte sich auf die Religionsfreiheit berufen. Nach Angaben der Bundeswehr war der junge Mann, der vor knapp sechs Jahren zum Islam konvertierte, im Internet aufgefallen. Der Militärische Abschirmdienst MAD habe ihn darum 2009 vernommen. Dem Gesprächsvermerk zufolge habe der 28-Jährige dabei die Scharia als bestes Rechtssystem vor der freiheitlich demokratischen Grundordnung bezeichnet. Auch sei Gewalt gerechtfertigt, wenn man unterdrückt werde. Er sehe sich in der Pflicht, Dawa zu leisten, also zu missionieren.

Zudem gab es der Bundeswehr zufolge Zwischenfälle mit dem Zeitsoldaten. So sei er der Aufforderung seiner Vorgesetzten nicht nachgekommen, seinen bis zu 14 Zentimeter langen Bart auf ein bis zwei Zentimeter zu stutzen. Einmal habe er sich auch zumindest kurzzeitig geweigert, einen Soldaten an der Waffe auszubilden. Begründung: Der könnte ja nach Afghanistan versetzt werden und auf muslimische Glaubensbrüder schießen.

Kein Platz in der Bundeswehr

Am Ende entließ ihn die Bundeswehr 16 Tage vor dem regulären Ende der Dienstzeit. Der 28-Jährige bestritt die Vorwürfe und betonte, er sei kein Extremist und habe keine Kontakte zu Islamisten. Allerdings räumte der Familienvater ein, vor einiger Zeit 1800 Flugblätter des radikalen Predigers Pierre Vogel bestellt zu haben. Vogel ist Konvertit und gehörte zu dem vom Verfassungsschutz beobachteten und inzwischen aufgelösten salafistischen Verein "Einladung zum Paradies".

In der Verhandlung gab es Hinweise, dass die Bundeswehr erhebliche Verfahrensfehler begangen habe. Diese seien aber angesichts des Verhaltens des 28-Jährigen unerheblich, entschied das Gericht. Da habe die Bundeswehr einen "Ermessungsspielraum Null" gehabt, sagte Richter Weiß: "Jemand mit solcher Einstellung hat in der Bundeswehr keinen Platz." Der 28-Jährige kann jetzt Antrag auf Berufung zum Oberverwaltungsgericht einreichen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.1155004
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
sueddeutsche.de/dpa/dapd/infu/segi
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.