Süddeutsche Zeitung

SPD:Schröder bleibt Ausschlussverfahren fern

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Vor einer Schiedskommission wird verhandelt, ob Gerhard Schröder Sozialdemokrat bleiben darf. 17 Anträge, ihn aus der Partei zu werfen, liegen vor. Eine erste Entscheidung soll im August fallen.

Im Verfahren um einen Parteiausschluss von Altkanzler Gerhard Schröder wegen dessen Nähe zu Russland gibt es noch kein Ergebnis. Die dreiköpfige Schiedskommission der SPD in der Region Hannover will sich am Freitag intern dazu beraten, nachdem am Donnerstag die Antragsteller angehört wurden, sagte der Geschäftsführer des SPD-Bezirks Hannover, Christoph Matterne. Eine Entscheidung soll im Laufe der nächsten drei Wochen getroffen werden, als realistisch gilt eine Verkündung in der ersten Augustwoche.

Aus der SPD waren 17 Anträge auf ein Parteiordnungsverfahren gegen Schröder eingegangen. Der 78-Jährige selbst erschien nicht zu der etwa zweieinhalbstündigen Verhandlung im Kurt-Schumacher-Haus in Hannover. Er ließ sich auch nicht durch einen Anwalt vertreten. Nach einer Entscheidung können die Beteiligten binnen zwei Wochen Berufung einlegen.

Wie der Vorsitzende der Schiedskommission, Heiger Scholz, erklärte, erhielten die Antragsteller in der Verhandlung die Möglichkeit, ihre Forderungen zu begründen. Anschließend seien diese "intensiv diskutiert" worden. "Wir werden nun die in der Schiedsordnung vorgesehene Zeit nutzen, um zu einer abschließenden Entscheidung zu kommen", sagte Scholz.

Die Hürden vor einer Parteistrafe sind hoch

Nach Angaben des Rundfunksenders NDR waren neun Kritiker Schröders aus ganz Deutschland nach Hannover gereist, um persönlich vor der Schiedskommission zu begründen, warum der Altkanzler aus ihrer Sicht der SPD geschadet hat. Die 17 Anträge auf Schröders Ausschluss füllen demnach drei Aktenordner.

Der frühere Bundeskanzler steht seines engen Drahts zu Russlands Präsident Wladimir Putin in der Kritik. Auch nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hat sich Schröder nach Auffassung vieler Parteifreunde bisher nicht ausreichend von Russland distanziert. Die rechtlichen Hürden für eine Parteistrafe oder gar einen Ausschluss sind jedoch hoch. Sollte die Schiedskommission zu dem Schluss kommen, dass Schröder der Partei schweren Schaden zugefügt hat, wären auch eine Rüge oder ein zeitweiliges Ruhen der Mitgliedsrechte als Parteistrafen möglich.

Die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover ist für das Parteiordnungsverfahren zuständig, weil Schröder Mitglied des dazu gehörenden SPD-Ortsvereins Oststadt-Zoo ist. Nach dem Unterbezirk sind zwei weitere Instanzen möglich: der SPD-Bezirk Hannover sowie die SPD-Bundesschiedskommission.

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