Gerichtsurteil:Gerhard Schröder bekommt sein Büro nicht zurück

Gerichtsurteil: Gerhard Schröder (SPD), ehemaliger Kanzler der Bundesrepublik Deutschland, hier auf einer Aufnahme aus dem Jahr 2020.

Gerhard Schröder (SPD), ehemaliger Kanzler der Bundesrepublik Deutschland, hier auf einer Aufnahme aus dem Jahr 2020.

(Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Der Bundestag hatte dem Altkanzler im vergangenen Jahr einige Privilegien entzogen, nachdem dieser sich trotz des Krieges in der Ukraine nicht vom Kreml distanzierte.

Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) bekommt seine Büroräume in Berlin samt Angestellten nicht zurück. Eine entsprechende Klage Schröders gegen den Bundestag wurde abgewiesen, wie das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag in einem Urteil verkündete.

Obwohl die Schröder-Seite viele Argumente vorgebracht hatte, wies das Gericht die Klage letztlich vor allem deshalb ab, weil eine klare gesetzliche Grundlage fehle, die verletzt worden sein könnte. Bei den sieben Räumlichkeiten fehle es an der Zuständigkeit des Beklagten, des Bundeskanzleramts, da sie eben von der SPD-Fraktion zur Verfügung gestellt werden. Zwar gebe es seit Jahrzehnten eine dauerhafte Regelung mit Büros und Personal für Altkanzler, wobei Umfang und Stellenausstattung uneinheitlich waren. Daraus leite sich aber kein Anspruch für alle Altkanzler für diese Privilegien auf Lebenszeit ab, letztlich liege das im Ermessen des Haushaltsausschusses.

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte Schröder im Mai vergangenen Jahres einen Teil seiner Sonderrechte entzogen und beschlossen, das Büro des Altkanzlers "ruhend zu stellen". Zuvor war Schröder wegen seiner Verbindungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin spätestens seit Beginn des Angriffskriegs in der Ukraine immer massiver in die Kritik geraten, weigerte sich jedoch trotz wachsenden Drucks auch aus der eigenen Partei, sich vom Kreml zu distanzieren.

Nähe Schröders zum Kreml

Den Altkanzler und Putin verbinden seit Jahren eine Freundschaft und geschäftliche Beziehungen. Schröder, der von 1998 bis 2005 Bundeskanzler war, stieg kurz nach Ende seiner Kanzlerschaft beim russischen Erdgaskonzern Gazprom ein und wurde Aufsichtsratschef des Konsortiums für die damals neu geplante Ostseepipeline für russisches Gas. In dem vom Haushaltsausschuss beschlossenen Antrag waren diese Verbindungen allerdings nicht genannt worden.

Indes sind Versuche der Sozialdemokraten, Schröder wegen seiner Haltung zu Russland aus der SPD auszuschließen, wiederholt gescheitert. Erst im März dieses Jahres hieß es erneut, es lasse sich "nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen", dass der Altkanzler gegen Statuten, Grundsätze oder die Parteiordnung verstoßen oder sich einer ehrlosen Handlung schuldig gemacht habe.

Laut Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin war Schröder seit Aberkennung seiner Privilegien der Auffassung, "er habe Anspruch auf ein Büro mit der bisherigen Sach- und Stellenausstattung. Der Anspruch ergebe sich aus der bisherigen Staatspraxis, entstandenem Gewohnheitsrecht und dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG." Laut Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter kann Schröder aber in die nächste Runde gehen - sie ließ eine Berufung gegen das Kanzlerbüro-Urteil zu.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusMeinungPrantls Blick
:Was Kaiser Nero und Ex-Kanzler Schröder verbindet

Der Putin-Freund klagt dagegen, dass ihm sein Büro weggenommen wurde. Warum er damit jetzt vor dem Verwaltungsgericht Berlin Erfolg haben könnte.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: