Altkanzler Gerhard Schröder hat kein Recht auf ein Bundestagsbüro mit Personal auf Staatskosten. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag. Es wies eine Klage des 80-jährigen SPD-Politikers ab. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte im Mai 2022 beschlossen, Schröders Büro aufzulösen mit der Begründung, er nehme keine Verpflichtungen mehr im Kontext seines früheren Postens wahr. Dagegen hatte Schröder geklagt und war zunächst vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert. Seine Berufung wurde nun abgewiesen. Schröder war zuletzt in der SPD in Ungnade gefallen, weil er trotz des russischen Angriffs auf die Ukraine an seiner Freundschaft zu Russlands Präsident Wladimir Putin festhielt.
AltkanzlerSchröder bekommt sein Büro nicht zurück

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies eine Klage des 80-jährigen SPD-Politikers ab.

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