Süddeutsche Zeitung

Thüringen:Ein Justizminister darf und soll sich einmischen

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Rechte Drohungen kleinreden und linke Künstler umso schärfer verfolgen - der Fall Gera zeigt: Staatsanwälte dürfen sich nicht außerhalb demokratischer Aufsicht bewegen.

Kommentar von Ronen Steinke, Berlin

Der grüne Justizminister von Thüringen hat gerade ein Plädoyer für die vollkommene Unabhängigkeit der Staatsanwälte gehalten. Er hat erklärt, er rede seinen Staatsanwälten prinzipiell nicht in ihr Handwerk hinein - auch wenn er dies als Minister selbstverständlich dürfte. Denn Staatsanwälte sind an Weisungen gebunden; die Staatsanwaltschaft ist eine Hierarchie, an der Spitze steht der Minister. Dieser Minister, Dieter Lauinger, hält von dieser Hierarchie aber nicht viel, wie er gerade erklärt hat: Er sei eine "Selbstverpflichtung" eingegangen, wonach Politiker sich heraushalten sollten.

Der Grüne Lauinger ist da nicht alleine, in fast allen Bundesländern geben Politiker seit ein paar Jahren den Forderungen der Staatsanwälte nach, sie mehr und mehr in eine Unabhängigkeit zu entlassen, die jener der Richter ähnelt. Man hat abschreckende Beispiele vor allem aus dem Ausland vor Augen: Ermittler, die vor den Mächtigen kuschen, weil sie auf Kommandos hören. Nicht einmal den bösen Anschein will man in Deutschland zulassen. So gilt es inzwischen als verpönt, wenn Justizminister sich in Entscheidungen ihrer Ermittler einmischen und von ihrem Weisungsrecht Gebrauch machen. Aber gerade der Thüringer Minister hat dieser Tage vorgeführt, dass dadurch die Justiz nicht unbedingt besser wird.

Es gibt die Fehlvorstellung, dass die Arbeit von Staatsanwälten prinzipiell unpolitisch wäre

Die Zurückhaltung in Person, hatte der Thüringer Minister monatelang zugesehen, wie einer seiner Staatsanwälte in Gera ungebremst rechte Drohungen und Volksverhetzung kleinredete - und wie er auf der anderen Seite eine linke Künstlergruppe heimlich wegen "Bildung einer kriminellen Vereinigung" verfolgte; ein schon aus verschiedenen Rechtsgründen abstruses, also schikanöses Ermittlungsverfahren. Der Minister tat nichts. Die Vorstellung, Staatsanwälte würden ohnehin stets von Richtern korrigiert, ist falsch, wie sich in Gera gezeigt hat: Die Staatsanwaltschaft wird erst dann von Richtern korrigiert, wenn sie einen Fall vor Gericht bringt; vorher nicht. Nur ihr oberster Dienstherr kann sie vorher kontrollieren, also der Minister. Er hat von Gesetzes wegen genau diesen Auftrag.

Auch der Vorstellung, dass Staatsanwälte unter allen Umständen von "der Politik" in Ruhe gelassen werden sollten, liegt ein Irrtum zugrunde. Es ist die Fehlvorstellung, dass die Arbeit von Staatsanwälten prinzipiell unpolitisch wäre. Das ist falsch: Staatsanwälte wählen aus, welche Fälle überhaupt vor Gericht kommen. Schon angesichts der schieren Masse der Anzeigen, die jeden Tag auf sie einprasseln, wird ihnen ein Maß an Pragmatismus zugestanden. Es gilt zwar das sogenannte Legalitätsprinzip, das heißt: Jede verfolgbare Tat müsste verfolgt werden. Aber gleichzeitig haben sie Ermessen, um Fälle einzustellen, die aus ihrer Sicht weniger gewichtig sind - und andererseits Fälle unerbittlich weiterzuverfolgen, bei denen die Gesellschaft aus ihrer Sicht einen Anspruch auf null Toleranz haben sollte. Natürlich fließen da Wertungen mit ein, und diese Wertungen sind notwendigerweise außerrechtlich. Es geht da um Fragen wie: Was für eine Art von Strafverfolgung tut der Gesellschaft gut?

Man kommt schwer umhin, solche Entscheidungen (rechts-)politisch zu nennen, und deshalb braucht es für Entscheidungen der Staatsanwaltschaft - anders als bei Richtern - auch eine gewisse Anbindung an demokratische Legitimation. Bei Weitem nicht nur in schrillen Ausnahmefällen wie jetzt in Gera.

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Quelle:
SZ vom 17.04.2019
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