USA:Fall George Floyd: Ex-Polizist bekennt sich erstmals schuldig

USA: Vor dem Bundesgericht hat sich der frühere Polizist Derek Chauvin nun schuldig bekannt.

Vor dem Bundesgericht hat sich der frühere Polizist Derek Chauvin nun schuldig bekannt.

(Foto: Cedric Hohnstadt Illustration/Reuters)

Nach seiner Verurteilung wegen Mordes muss sich Derek Chauvin nun noch vor einem Bundesgericht verantworten. Dort räumt er ein, am Tod des Afroamerikaners schuld zu sein, auf dessen Hals er neun Minuten lang sein Knie gedrückt hatte.

Nach seiner Verurteilung wegen der Tötung des Afroamerikaners George Floyd hat sich der weiße Ex-Polizist Derek Chauvin in einem separaten Verfahren vor einem Bundesgericht schuldig bekannt. Chauvin gestand am Mittwoch bei einer Anhörung im US-Bundesstaat Minnesota, Floyd vorsätzlich seiner verfassungsmäßigen Rechte beraubt zu haben, wie US-Medien aus dem Gerichtssaal berichteten.

Es ist Chauvins erstes Schuldbekenntnis in dem Fall; auch in dem Verfahren vor dem Bundesgericht hatte er sich anfangs nicht als schuldig bekannt. Mit der Kehrtwende hat er nun ein weiteres langwieriges Verfahren abgewendet, aber voraussichtlich die Zeit verlängert, die er hinter Gittern verbringen muss.

Floyd war am 25. Mai des vergangenen Jahres in Minneapolis bei einem brutalen Polizeieinsatz ums Leben gekommen. Videos von Passanten dokumentierten, wie Polizisten den unbewaffneten Mann zu Boden drückten. Chauvin presste dabei sein Knie gut neun Minuten lang auf Floyds Hals, während dieser immer wieder flehte, ihn atmen zu lassen. Floyds Tod wühlte die USA auf und löste eine Welle an Demonstrationen gegen Rassismus und Polizeigewalt aus - die größten Bürgerrechtsproteste der vergangenen Jahrzehnte in den USA.

Im vergangenen April befanden die Geschworenen vor einem Gericht des Bundesstaats Minnesota Chauvin in allen Anklagepunkten für schuldig; der schwerwiegendste lautete Mord zweiten Grades ohne Vorsatz. Chauvin wurde zu einer Haftstrafe von 22 Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Gegen den Ex-Polizisten war aber auch vor einem Bundesgericht Anklage erhoben worden. Das US-Justizministerium hatte damals zur Begründung erklärt, dem Beschuldigten werde vorgeworfen, Floyd vorsätzlich seiner verfassungsmäßigen Rechte beraubt zu haben, nämlich des Rechts, dass einem durch einen Polizisten keine unverhältnismäßige Gewalt angetan werden dürfe.

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