Der Widerstand gegen das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz der Bundesregierung wird größer. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat nach Informationen der Süddeutschen Zeitung am Mittwoch empfohlen, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zu überweisen.
Das Abstimmungsergebnis im Rechtsausschuss, wo jedes Land eine Stimme hat, ist bemerkenswert, weil zehn der 16 Landesjustizministerien von der Union geführt werden. Grund für den Widerstand dort ist ein Passus, der seit Monaten heftig diskutiert wird: Geht es nach dem im Bundestag vergangenen Freitag mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedeten Gesetz, sollen künftig Abschiebehäftlinge auch in normalen Justizvollzugsanstalten inhaftiert werden. Dies verstoße nach Ansicht vieler Experten gegen Europarecht. Dieses sehe separate Abschiebegefängnisse vor, da Abschiebekandidaten nicht wegen einer Straftat inhaftiert sind. Die Bundesregierung begründet die Aufhebung des Trennungsgebots für drei Jahre mit einer "Notlage", da es zu wenig Haftplätze in Abschiebegefängnissen gebe.
"Die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist unerlässlich, um rechtsstaatliche Mindeststandards im Gesetz zu verankern", erklärte Dirk Behrendt, grüner Justizsenator in Berlin. "Die Unterbringung ganzer Familien in der Strafhaft verstößt dagegen eklatant." Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz ist im Bundesrat zwar nicht zustimmungspflichtig, als "Einspruchsgesetz" kann es aber von einer Mehrheit in der Länderkammer in den Vermittlungsausschuss überwiesen werden. Ob sich dafür im Plenum des Bundesrates eine Mehrheit findet, ist allerdings offen, da dort große Länder mehr Stimmen haben als kleine.