Generalbundesanwalt:Mordanklage gegen mutmaßliche deutsche IS-Anhängerin

Lesezeit: 1 min

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wirft der mutmaßlichen IS-Anhängerin Mord und damit ein Kriegsverbrechen vor. Ein Prozess würde aber in München stattfinden. (Foto: dpa)
  • Die Bundesanwaltschaft erhebt Mordanklage gegen eine mutmaßliche deutsche IS-Anhängerin.
  • Sie soll mitschuld an der Versklavung und dem qualvollen Tod eines kleinen Mädchens im Irak sein.
  • Die Tat soll sie gemeinsam mit ihrem Mann verübt haben. Er ist der Behörde zufolge jedoch kein Deutscher und hält sich auch nicht in Deutschland auf.

Der Generalbundesanwalt hat Anklage gegen eine mutmaßliche deutsche Anhängerin der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) wegen eines Kriegsverbrechens im Irak erhoben. Die Terrorermittler werfen der 27 Jahre alten Jennifer W. vor, gemeinsam mit ihrem Mann ein fünf Jahre altes Mädchen im Irak als Sklavin gehalten und getötet zu haben. Die Frau sei "hinreichend verdächtig", als IS-Anhängerin aus niedrigen Beweggründen einen Menschen grausam getötet und damit ein Kriegsverbrechen begangen zu haben, teilte die Karlsruher Behörde mit.

Die junge Frau hatte sich demnach von September 2014 an im Irak aufgehalten. Im Zeitraum Juni bis September 2015 patrouillierte die Beschuldigte für die "Sittenpolizei" des "IS" abends in den Parks der irakischen Städte Falludscha und Mossul. Ihre Aufgabe war es darauf zu achten, dass Frauen die von der Terrororganisation aufgestellten Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften einhielten. Erkenntnissen der Ermittler zufolge war die Frau dabei zur Einschüchterung bewaffnet, mit einem Sturmgewehr des Typs Kalaschnikow, einer Pistole und einer mit Sprengstoff präparierten Weste.

Angeklagte sitzt in U-Haft

Im Sommer 2015 sollen Jennifer W. und ihr Mann ein kleines Mädchen gekauft und versklavt haben. Als das Kind krank wurde und deswegen ins Bett machte, kettete der Mann das Mädchen laut Anklage draußen an und ließ es unter sengender Sonne verdursten. "Die Angeschuldigte ließ ihren Mann gewähren und unternahm nichts zur Rettung des Mädchens", heißt es in der Mitteilung der Ermittler.

Die Frau wurde Ende Januar 2016 in der Türkei festgenommen und nach Deutschland abgeschoben. Im Juni dieses Jahres wurde sie dann beim Versuch einer erneuten Ausreise Richtung Syrien in Bayern festgenommen. Seitdem sitzt sie in Untersuchungshaft. Der Prozess würde in München stattfinden. In Deutschland hatte Jennifer W. zulezt im niedersächsischen Vechta gelebt.

Ihr Mann sei kein deutscher Staatsangehöriger, sagte eine Sprecherin der Behörde; er halte sich auch nicht in Deutschland auf.

© SZ.de/dpa/gal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: