Das Anti-Globalisierungsnetzwerk Attac legt nach der Aberkennung der Gemeinnützigkeit Verfassungsbeschwerde ein. Nach der dritten Niederlage in Serie vor der Finanzgerichtsbarkeit ist der Rechtsweg ausgeschöpft, Attac hofft nun auf einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht. Das teilte der Attac-Koordinierungskreis mit. Zuvor hatte der Bundesfinanzhof ein weiteres Mal die Gemeinnützigkeit Attacs verneint und die Revision gegen das vorangegangene Urteil des hessischen Finanzgerichts abgelehnt. In dem Streit geht es darum, ob politische Forderungen, wie sie Attac erhebt, gemeinnützig sind oder nicht - und ob politischen Initiativen die mit der Gemeinnützigkeit verbundenen Steuervorteile zustehen.