Geldwäsche:Freisprüche im Panama-Papers-Prozess

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Ein privater Sicherheitsmann geht an der Firmenzentrale von Mossack Fonseca in Panama-Stadt vorbei. (Foto: Alejandro Bolivar/dpa)

Der Mitbegründer der Kanzlei Mossack Fonseca, Jürgen Mossack, sowie 26 weitere Angeklagte machten sich nicht der Geldwäsche schuldig. Das entschied eine Richterin in Panama-Stadt.

Von Mauritius Much

Jürgen Mossack ist unschuldig. Das entschied eine Richterin in Panama-Stadt. Sie sprach den heute 76-jährigen Anwalt deutscher Herkunft vom Vorwurf der Geldwäsche frei – genauso wie 26 weitere Angeklagte. In ihrem Urteil sagte die Richterin, es gebe keine Gewissheit, dass die von den Servern der Kanzlei Mossack Fonseca gesammelten Beweise authentisch seien. Zudem seien die „restlichen Beweise nicht ausreichend und schlüssig, um die strafrechtliche Verantwortung der Angeklagten festzustellen“.

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