Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung bekommt weiterhin kein Geld vom Staat für ihre Arbeit von 2018 bis 2021. Vor dem Verwaltungsgericht Köln scheiterte die Stiftung mit ihrem Versuch, sich juristisch Fördergeld vom Bund zu erstreiten. Das geltende Kriterium, dass eine parteinahe Stiftung erst dann Geld erhält, wenn die zugehörige Partei zum zweiten Mal in den Bundestag einzieht, sei "rechtlich nicht zu beanstanden", hieß es laut einer Mitteilung des Gerichts in dem Urteil. Die AfD war 2017 zum ersten Mal ins Parlament gekommen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Geld vom Staat:Niederlage für AfD-Stiftung
© SZ vom 13.08.2022 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.