Geheimdienste:Snowdens Erbe

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Nichts gelernt aus der NSA-Affäre? Auch die westlichen Regierungen lassen ihre Bürger weiterhin grenzenlos abhören. Nun kommt es auf die Justiz an.

Von Georg Mascolo

Mehr als sechs Jahre ist es nun her, dass der Whistleblower Edward Snowden sich entschied, an die Öffentlichkeit zu gehen und System und Umfang des weltweiten Abhörens durch die Geheimdienste bekannt zu machen. Es war ein Sommer der Erkenntnis: In einer Welt globaler Kommunikation existiert der Schutz der Privatsphäre, immerhin laut den Vereinten Nationen ein elementares Menschenrecht, nicht mehr.

Vereinfacht gesagt, gelten folgende Regeln: Zumindest in einer Demokratie genießt jeder Bürger rechtsstaatlichen Schutz vor dem Abhören durch die jeweils eigenen Geheimdienste. Ohne gesetzliche Ermächtigung geht nichts. Aber das gilt nur für die eigenen Staatsbürger, und was hilft das, wenn selbst eine innerhalb Münchens verschickte Mail auf dem Weg vom Sender zum Empfänger einmal um die Welt reist? Der Zugriff durch fremde Geheimdienste ist so einfach wie nie zuvor. Denn jeder, der kommuniziert, ist irgendwo Ausländer.

Nach den Snowden-Enthüllungen, die vor allem die Geheimdienste in den USA und Großbritannien betrafen, schrieb eine US-Regierungskommission, eigentlich seien alle Menschen gleich, man könne also sehr wohl argumentieren, dass ihnen auch die gleichen Rechte zustünden. Aber so verfahre nun einmal kein Staat. Dieser Zustand ist inzwischen hinreichend beklagt worden und doch unverändert geblieben. Nicht einmal die westlichen Staaten haben ernsthaft versucht, einen Konsens zu finden und sich auf Regeln zu einigen. Kein Staat will das Recht zu spionieren aufgeben, selbst wenn umgekehrt die eigenen Bürger die Leidtragenden sind.

Die Sache schien also abgehakt zu sein, jedenfalls bis der nächste Snowden an die Öffentlichkeit treten würde. Aber jetzt hat die Justiz übernommen, und die Nervosität ist vielerorts groß, auch im Berliner Kanzleramt. Denn es sind gleich zwei Gerichte, die in diesem Frühjahr voraussichtlich wegweisende Entscheidungen verkünden werden. Da ist zum einen das Bundesverfassungsgericht, das in einer zweitägigen Verhandlung schon deutlich gemacht hat, dass die alte Linie des Bundesnachrichtendienstes, wonach Ausländer "zum Abschuss freigegeben" sind (so formulierte es ein Mann des BND im NSA-Untersuchungsausschuss), wohl keinen Bestand haben kann. Anders gelagert und doch ähnlich bemerkenswert ist ein Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof, wo es um das anlasslose und massenhafte Sammeln von Daten durch die Geheimdienste Frankreichs, Großbritanniens und Belgiens geht. In einer Stellungnahme hat der Generalanwalt bereits gemahnt, "Mittel und Methoden müssten den Erfordernissen des Rechtsstaats entsprechen". Meistens folgt das Gericht dem Generalanwalt.

Man darf und muss also hoffen, dass die Justiz es sich nicht so einfach machen wird, wie die Politik es tat. Dass es kein Weiter-so geben wird. Ja, die Entscheidungen werden schwierig sein. Das Abhören dient schließlich auch legitimen und erwünschten Zwecken, etwa der Suche nach Terroristen. Aber ebenso wahr ist, dass es auch zahllose andere trifft, Journalisten, Menschenrechtler, Wirtschaftsunternehmen oder wer auch immer hinreichend interessant erscheint. Beim grenzenlosen Datensammeln existieren berechtigte Sicherheitsinteressen und üble Grenzüberschreitungen nebeneinander.

Eine Lösung sind deshalb Beschränkungen und Einschränkungen. In einem mutigen, aber leider einsamen Schritt hat die Bundesregierung EU-Bürgern im Jahr 2016 einen ähnlichen Schutz eingeräumt wie den deutschen Staatsbürgern. Es wäre angemessen, der Europäische Gerichtshof würde dies nun unter Verweis auf die Europäische Grundrechtscharta zu einer allgemeinen Pflicht erklären. Immerhin gibt es solche Vorschläge seit 20 Jahren. Es wird also Zeit.

Notwendig ist zudem, und dies wäre die Aufgabe der Karlsruher Richter, eine weit strengere Kontrolle anzumahnen. Ob Ausländer oder nicht, ein so machtvolles Instrument wie das weltweite Abhören muss stets streng reglementiert und durch unabhängige Instanzen kontrolliert werden. Durch Richter, Parlamentarier, Datenschützer. Grenzüberschreitungen müssen streng geahndet werden.

In Karlsruhe klagt eine investigative Journalistin aus Aserbaidschan, sie fürchtet, vom BND überwacht zu werden. Die Bundesregierung verweist darauf, Journalist könne sich ja jeder nennen. Und doch ist die Unterscheidung so schwer auch nicht: Der sogenannte Islamische Staat zum Beispiel betreibt eigene Presseagenturen, sie sollen gern überwacht werden - eine Journalistin aus Aserbaidschan oder das Büro der New York Times in Kabul (wie in der Vergangenheit geschehen) aber auf keinen Fall. Solche Unterscheidungen mögen beim Massengeschäft des Abhörens anstrengend sein, aufwendig und lästig. Aber anders geht es nicht. "Zum Abschuss freigegeben", diese Regel existiert im Rechtsstaat nicht.

© SZ vom 31.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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