CIA-Affäre:Auf den Spuren der Frau, die el-Masri verschleppen ließ

BND-Untersuchungsausschuss - El Masri

Werden die an ihm begangenen Verbrechen jemals aufgeklärt? Khaled el-Masri 2006 beim BND-Untersuchungsausschuss in Berlin.

(Foto: dpa)

Der Deutsche Khaled el-Masri wurde von der CIA nach Afghanistan entführt, eine hochrangige Agentin soll das angeordnet haben. Vor Gericht kommt sie dafür aber nicht.

Von Hans Leyendecker, München, und Nicolas Richter, Washington

Im Krieg gegen den Terror soll diese Frau immer dort gewesen sein, wo es besonders schmutzig zuging. Sie soll zugeschaut haben, wie der Terrorverdächtige Abu Subaida der Wasserfolter unterzogen wurde; sie soll den Al-Qaida-Anführer Khalid Scheich Mohammed verhört und den US-Kongress in die Irre geführt haben.

Wenn Bedenken aufkamen, dann erstickte sie den Zweifel. Und sie soll verantwortlich gewesen sein, als die CIA im Jahr 2004 den unschuldigen Deutschen Khaled el-Masri, der in Neu-Ulm lebte, nach Afghanistan verschleppte. Das Magazin New Yorker hat die Agentin die "Folterkönigin" genannt.

Entführungsbefehl kam von oben

Die Spur der Folterkönigin durchzieht den Bericht über Terror-Methoden des US-Auslandsgeheimdienstes, den der zuständige Ausschuss im US-Senat im vergangenen Dezember veröffentlicht hat. In diesem Bericht hat die Frau keinen Namen, nur ihre Funktion wurde genannt. Sie war "Deputy Chief of Alec Station", die Vize-Chefin der Einheit mit dem Codenamen "Alec", die für die Jagd nach dem Qaida-Anführer Osama bin Laden verantwortlich war. Mehrmals im Bericht ist von "sie" und "ihr" die Rede, es muss also eine Frau sein.

Mit den Umrissen der Folterkönigin wird zum ersten Mal eine hochrangige Führungskraft der CIA sichtbar, die für die Entführung des Deutschen el-Masri verantwortlich war. Aus Sicht der Berliner Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) bedeutet das, dass sich die deutsche Strafjustiz dieser Verbrechen gegen einen deutschen Staatsbürger endlich annehmen sollte. Schließlich geben die Amerikaner jetzt selber zu, dass der Befehl für die Entführung von oben kam.

Name und Vita der CIA-Agentin sind Insidern bekannt. Amerikanische Journalisten haben herausgefunden, dass sie Frances B. heißt. Es kursieren Bilder, auf denen sie mit US-Präsident Barack Obama und anderen Größen zu sehen sein soll.

Als der Senatsbericht veröffentlicht worden war, in dem die Agentin eine so wichtige Rolle spielt, forderte der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele im Bundestag, diejenigen, die "das angeordnet" hätten, müssten zur "Rechenschaft gezogen werden". Ströbele fragte auch nach Frances B.

Das ist jetzt gut neun Monate her. Was hat sich seitdem in diesem Fall getan? Die Grundlage für ein Ermittlungsverfahren ist so schlecht nicht. Der belastende Bericht stammt von den Amerikanern, er stützt sich auf zahllose bisher unveröffentlichte Dokumente und liefert neue Hinweise auf all jene, die in der Befehlskette weiter oben standen: Von der damaligen Vize-Leiterin der Alec Station bis hin zu Vize-Präsident Dick Cheney, der die Methoden der CIA im Detail kannte und billigte.

Aber bei Fällen, in denen die CIA oder die NSA eine Rolle spielen, werden die deutschen Fahnder in der Regel ausgebremst. Und die Bremse wird immer von oben gezogen.

Die Staatsanwaltschaft München I, die 2005 im Fall el-Masri/CIA ein Verfahren wegen des "Verdachts der Freiheitsberaubung" und wegen "gefährlicher Körperverletzung gegen unbekannt" einleitete, hat ihre Erfahrungen gemacht. 2007 erwirkten die Strafverfolger internationale Haftbefehle gegen 13 Agenten des Geheimdienstes, die in den Fall el-Masri verstrickt sind.

Beschuldigte "unbekannten Aufenthalts" - Verfahren eingestellt

Die Bundesregierung stellte damals kein förmliches Auslieferungsersuchen an die USA. Offensichtlich fürchtete man um die deutsch-amerikanischen Beziehungen. Außerdem war klar, dass die USA ihre Agenten nicht ausliefern würden. Die Münchner Strafverfolger warteten erst mal ab, dann wurde das Verfahren vorläufig eingestellt, da die Beschuldigten "unbekannten Aufenthalts" seien. Die CIA-Frau war da noch nicht unter den Verdächtigen.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat vor ein paar Monaten, nach einer Anzeige des ECCHR, dessen Generalsekretär der in solchen Angelegenheiten sehr erfahrene Anwalt Wolfgang Kaleck ist, einen "Prüfvorgang" angelegt - Aktenzeichen: "GBA 3 ARP 100/14-4". Ein solches Aktenzeichen bedeutet nur, dass Karlsruhe die Sache zur Kenntnis genommen hat.

Das ECCHR regte am 22. Juli in einem 81 Seiten starken Schriftsatz an einen Oberstaatsanwalt der Generalbundesanwaltschaft an, Karlsruhe solle doch ein "Strukturermittlungsverfahren zum Inhaftierungs- und Verhörprogramm der CIA eröffnen". Anders gesagt: Endlich sollte das Unrecht aufgearbeitet werden, das Amerikas Sicherheitsapparat nach Feststellungen von US-Parlamentariern dem Deutschen el-Masri zugefügt hat.

Kaleck verlangt, dass gegen Frances B. ermittelt wird. Angeblich hat sie einen "wesentlichen Beitrag" dazu geleistet, dass el-Masri im Januar 2004 von der CIA entführt und über vier Monate lang im Gefängnis Cobalt in Afghanistan festgehalten wurde. Es bestehe der Verdacht, dass sich die Agentin wegen Kriegsverbrechen sowie wegen Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung strafbar gemacht haben könnte.

Die größte Panne der Folterkönigin

Die einstige Vize-Chefin der Anti-Terror-Einheit Alec Station ist dem Bericht des US-Senats zufolge eine besonders rücksichtslose Agentin, die es weder mit den Vorschriften noch mit der Wahrheit allzu genau nimmt.

Anfang 2004 zum Beispiel war es in der CIA zu einem Streit über die Effizienz der Folter gekommen (der sogenannten verbesserten Verhörmethoden). Der CIA-Generalinspekteur John Helgerson setzte damals einen kritischen Bericht auf, der exzessive Brutalität beklagte und anzweifelte, ob die Verhöre einen einzigen Anschlagsplan verhindert hätten. Die CIA-Spitze appellierte daraufhin eindringlich an ihre Agenten, Beweise für den Nutzen der Folter vorzulegen, sonst sei das Verhörprogramm in Gefahr.

Die Vize-Chefin der Alec Station antwortete am 9. Februar 2004: Allein die Informationen des (schwer misshandelten) Khalid Scheich Mohammed hätten "mindestens mehrere Hundert, womöglich Tausende Menschenleben gerettet". Diese griffige Einschätzung kam intern so gut an, dass sie fortan immer wieder verwendet wurde, unter anderem bei einer Anhörung des CIA-Direktors im Kongress. Inzwischen geht der Senat davon aus, dass die Verhöre keinen einzigen Anschlag verhinderten.

Die größte Panne unterlief der sogenannten Folterkönigin, als sie es mit dem Fall el-Masri zu tun bekam. Der Mann aus Neu-Ulm war bei einer Balkanreise in Mazedonien festgesetzt und später von CIA-Agenten nach Afghanistan verschleppt worden.

Selbst die Amerikaner zweifelten daran, dass sie den Richtigen erwischt hatten. Wie der CIA-Generalinspekteur später feststellte, hätte die CIA el-Masri selbst nach ihren eigenen Regeln nicht entführen dürfen, da er selbst keine Gefahr für Leib und Leben von US-Bürgern darstellte.

Warum Karlsruhe nicht ermitteln könnte

Frau B. aber soll sich persönlich dafür eingesetzt haben, el-Masri von Mazedonien nach Afghanistan zu verschleppen. Im Senatsbericht heißt es etwa: "Die Überstellung basierte auf der Überzeugung der Beamten der Alec Station, dass el-Masri Schlüsselinformationen habe". Später sah die CIA ihren Fehler ein und ließ el-Masri frei.

Der damalige CIA-Direktor Michael Hayden sah keine Notwendigkeit, die Vize-Chefin der Alec Station zu rügen, obwohl sie die Verschleppung selbst befürwortet hatte, wie es im Senatsbericht heißt. In einem "Geschäft voller Ungewissheit" seien Fehler eben nicht zu vermeiden, erklärte der CIA-Chef in einer internen Stellungnahme: "In der Terrorabwehr im Allgemeinen und im Fall el-Masri im Besonderen ist es besser, einen Verdacht überzubewerten, als ihn unterzubewerten."

Nach Bekanntwerden des Berichts aus dem Senat betonten deutsche Spitzenpolitiker, dass die Folter der CIA durch nichts zu rechtfertigen sei. Juristisch bedeutete das Lamento nichts. Es ist unwahrscheinlich, dass Karlsruhe aus dem Prüfvorgang ein ordentliches Ermittlungsverfahren machen wird.

Am Ende, das lässt sich vermuten, wird jemand auf die angeblich fehlende Zuständigkeit verweisen oder andere Gründe finden, warum Karlsruhe nicht ermitteln könne. Zu den Standardantworten gehört, dass Verfahren gegen Abwesende dem deutschen Strafrecht fremd seien.

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