Gefährder:Eine Fußfessel ist keine Waffe

Es piepst, als ein Syrer durch einen Metalldetektor im Hamburger Flughafen geht. Der Mann wird als islamistischer Gefährder überwacht und trägt eine elektronische Fußfessel. Ausreisen darf er trotzdem.

Von Ronen Steinke, Berlin

Wie schafft es ein islamistischer "Gefährder" mit elektronischer Fußfessel, ein Flugzeug zu besteigen und damit außer Landes zu fliegen? In Bayern hat es diesen Fall gerade gegeben. Der 35-jährige Syrer Hussein Z. sollte eigentlich mit der Fußfessel gezwungen werden, eine bestimmte Gegend Nordbayerns nicht zu verlassen, doch dann verschwand er am 11. Oktober per Flug über Hamburg nach Athen. Die Staatsschützer in Würzburg hielten die ganze Zeit Kontakt zu ihm, betonen sie. "Freiwillige Ausreise", nennt es ein Beamter. Soll heißen: Die Polizei war zufrieden, sie hatte sich gefreut zu hören, dass Hussein Z. Deutschland verlassen wollte, und sie stellte gern alle rechtlichen Weichen, um dies zu ermöglichen. Jedenfalls bis Hamburg. Bis zum dortigen Flughafen.

Hier wird es interessant: Wusste die Bundespolizei dort, wussten die Sicherheitsleute, dass sie einen mutmaßlich gefährlichen Islamisten durchlassen und in ein Flugzeug setzen sollten? Antwort aus dem Bundespolizeipräsidium in Potsdam: "Nein." Das macht dann doch noch einmal neugierig. Denn das heißt: Die Flughafen-Sicherheit folgte nur ihrem üblichen Prozedere. Bedeutet das, jemanden wie den "Gefährder" Hussein Z. würden sie auch in Zukunft in ein Flugzeug lassen?

Aus dem Flughafen gibt es Aufnahmen einer Überwachungskamera, sie zeigen die Szene. Als der Syrer durch das Tor des Metalldetektors schreitet, piepst es. Er zieht das Hosenbein hoch, die Sicherheitsleute wurden stutzig. Die Fußfessel, die oberhalb seines Knöchels befestigt ist, besteht aus einer 15 Zentimeter langen schwarzen Box mit Band, sie wiegt 180 Gramm.

Ein Beamter der Bundespolizei wird gerufen. Er sieht sich die Sache an, lässt eine "Sprengstoffspurendetektion" durchführen. Die gibt Entwarnung. Er entscheidet dann, eine Fußfessel allein sei noch kein gefährlicher Gegenstand im Sinne des Luftsicherheitsgesetzes. Sie ist keine Waffe und kein spitzes Objekt. Man darf auch mit Implantaten, Herzschrittmachern oder Metallschienen ein Flugzeug betreten, gegen Metall an sich ist also nichts zu sagen, auch nicht gegen Elektronik.

Den Fall der Fußfessel gab es an Flughäfen schon öfter. Bundesweit leben derzeit 95 Personen mit einer sogenannten großen Fußfessel wie Hussein Z., also einem Sender, der zu jeder Zeit ihre Bewegung überwacht. Hinzu kommen mehr als 300 Menschen, die als Bewährungsauflage eine sogenannte kleine Fußfessel tragen, mit der sie nur zwei- oder dreimal am Tag ihr pünktliches Erscheinen zum Beispiel am Arbeitsplatz nachweisen. Vor allem Hessen macht von diesem Mittel Gebrauch. All diese Menschen dürfen grundsätzlich trotzdem fliegen. Die Probanden auf Bewährung haben ja sogar eine positive Prognose eines Richters.

Anders allerdings war es bei Hussein Z. - laut der Prognose des Amtsgerichts Würzburg war ihm ausdrücklich ein islamistischer Anschlag zuzutrauen. Die Bundespolizeidirektion wie auch das bayerische Innenministerium betonen dennoch: Eine rechtliche Handhabe, diese Ausreise auf dem Luftweg zu unterbinden, fehlte. No-fly-Listen wie in den USA gebe es hierzulande nicht.

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