Geburtshilfe:Unter Vorbehalt

Freiberuflich tätige Hebammen erhalten eine Ausgleichszahlung für teure Versicherungen - vorerst.

Von Kim Björn Becker

Freiberuflich tätige Hebammen, die Leistungen der Geburtshilfe anbieten, erhalten in Zukunft eine Ausgleichszahlung für die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Haftpflichtprämien. Die Versicherung ist für Hebammen, die Geburten begleiten und nicht lediglich Vorbereitungskurse anbieten, verpflichtend. Sie kommt für mögliche Schäden bei Mutter und Kind auf. Nach Angaben des Deutschen Hebammenverbands (DHV) waren die Versicherungsprämien zum 1. Juli des vergangenen Jahres um knapp ein Viertel auf 6274 Euro pro Jahr gestiegen. Im Jahr 2003 lagen sie nach Verbandsangaben bei etwa 500 Euro.

Hebamme

Hebammen, die Geburten begleiten, müssen sich eine Versicherung zulegen.

(Foto: Fredrik Von Erichsen/dpa)

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen teilte am Freitag mit, dass die ersten der etwa 3000 in der Geburtshilfe tätigen Hebammen eine Ausgleichszahlung erhalten haben. Der sogenannte Sicherstellungszuschlag werde auf Antrag ausgezahlt und betrage 6540 Euro pro Jahr. Voraussetzung sei, dass die Hebamme mindestens vier Geburten begleitet hat. Hintergrund der Auszahlung ist ein Gesetz, auf dessen Grundlage Kassen und Hebammen verhandelt haben. Die nun getroffene Regelung ist das Ergebnis eine Schiedsverfahrens. Der DHV kritisierte, Hebammen blieben aufgrund von Abzügen im günstigsten Fall "mindestens auf 1953 Euro pro Jahr sitzen". Zwei von drei Hebammenverbänden hatten einen Schiedsspruch vom September akzeptiert, der DHV geht vor dem Berliner Sozialgericht dagegen vor. Sollte das Gericht einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stattgeben, könnten sich weitere Zahlungen an die Hebammen auch außerhalb des DHV verzögern, heißt es.

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