Gauweiler will Snowden nach Deutschland holen:"Der Mann ist ein zentrales Beweismittel"

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Regt an, Wistleblower Edward Snowden als Zeugen nach Deutschland zu holen: Peter Gauweiler (Foto: Reuters)

Zuflucht erhält Edward Snowden in Deutschland nicht. Sicher einreisen könnte er dank des Strafrechts wohl trotzdem, meint Peter Gauweiler. Der CSU-Abgeordnete plädiert für einen Trick: Die deutsche Justiz solle den Whistleblower als Zeugen vorladen - der Politik wären dann die Hände gebunden.

Von Oliver Das Gupta

Edward Snowden würde in Deutschland kein politisches Asyl behalten. Nach Deutschland kommen könnte er wohl trotzdem - meint Peter Gauweiler. Der CSU-Bundestagsabgeordnete hat sich dafür ausgesprochen, dass der amerikanische Whistleblower Edward Snowden mit Hilfe des Strafrechts nach Deutschland einreisen darf. "Offenkundig berichtet Snowden von schweren Straftaten, die auf deutschem Boden begangen wurden und sich sogar gegen deutsche Amtsträger richteten", sagte Gauweiler zu Süddeutsche.de.

Der Christsoziale wies darauf hin, dass der für den strafrechtlichen Schutz von Staatsgeheimnissen zuständige Generalbundesanwalt oder andere Staatsanwaltschaften ohnehin ermitteln müsse. Unter anderem nannte er das gezielte Auskundschaften von Staatsgeheimnissen, massive Straftaten gegen die Vertraulichkeit des Wortes sowie die organisierte Ausspähung von Daten. "Edward Snowden müsste als Zeuge vernommen werden", so Gauweiler. "Der Mann ist ein zentrales Beweismittel."

Die deutsche Justiz könne ihn vorladen und ihm als Zeugen sicheres Geleit zusichern - zumindest für einen bestimmten Zeitraum. Der Bundesregierung, die Snowden kein Asyl gewähren würde, wären dann die Hände gebunden. "Dann läge die Causa nicht mehr im Bereich der Politik, sondern in der kühlen Objektivität eines Strafverfahrens, das von der in Deutschland unabhängigen Justiz geführt wird", sagte der CSU-Querdenker.

Bundesanwaltschaft liegen mehrere Anzeigen vor

Die Bundesanwaltschaft ist wegen der Spähangriffe bereits seit 27. Juni tätig. "In dem Beobachtungsvorgang strukturiert die Bundesanwaltschaft die aus allgemein zugänglichen Quellen ersichtlichen Sachverhalte", sagte ein Sprecher der Behörde zu Süddeutsche.de. Anschließend wolle die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe klären, ob ihre "Ermittlungszuständigkeit berührt sein könnte". Mittlerweile lägen mehrere Strafanzeigen vor, die sich inhaltlich auf die betreffenden Medienberichte über die von Snowden kolportierten Ausspähungen bezögen.

Der Whistleblower könnte unter Umständen auch noch an anderer Stelle aussagen: Für den Fall, dass sich ein Untersuchungsausschuss des Bundestages zu den Ausspähungen konstituieren sollte, obliegt es auch diesem Gremium, Snowden vorzuladen. Gauweiler plädierte allerdings dafür, den Fall der Justiz zu überlassen. "Eine Untersuchung des Vorgangs im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens ist aber der Sache angemessener als jedes politische Handeln oder Unterlassen - noch dazu in Wahlkampfzeiten."

Westerwelle bekräftigt Nein zu Asyl für Snowden

Snowden hat die umfangreiche Datensammelei von amerikanischen und britischen Geheimdiensten enthüllt. Seit knapp anderthalb Wochen soll er sich im Transitbereich des Moskauer Flughafens aufhalten. Die USA haben den Reisepass des 30 Jahre alten IT-Spezialisten für ungültig erklärt. Snowden hatte neben Deutschland in 19 anderen Ländern um Asyl gebeten.

Die Bundesregierung und Politiker von CDU und SPD haben ihr Nein zur Aufnahme des von den USA verfolgten Ex-Geheimdienstlers Edward Snowden inzwischen verteidigt: "Die Voraussetzungen für die Aufnahme von Herrn Snowden in Deutschland liegen nicht vor", erklärte Außenminister Guido Westerwelle (FDP). Danach kann der Regierung zufolge nur Asyl beantragen, wer bereits in Deutschland sei. Ferner sei der 30-Jährige in keiner humanitären Notlage.

Mit Material von dpa.

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