Gastbeitrag:Langsamkeit

Gastbeitrag: Armin Nassehi, 58, ist Professor für Soziologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Herausgeber des Kursbuch.

Armin Nassehi, 58, ist Professor für Soziologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Herausgeber des Kursbuch.

Das Grundgesetz wird 70 Jahre alt. Es beschränkt die Dynamik der Politik - und garantiert so mehr Freiheit.

Von Armin Nassehi

Mit der Bundesrepublik wird das Grundgesetz im kommenden Mai 70 Jahre alt - fast ein Menschenalter. Das Grundgesetz ist eine liberale Verfassung, die aus zwei Teilen besteht: erstens aus den Grund- und Bürgerrechten, die nicht nur abstrakte Staatsziele sind, sondern subjektive Rechte gegenüber dem Staat garantieren; zweitens die rechtliche Bestimmung der Staatsorgane und ihrer Verfahren.

Entgegen anderslautenden Behauptungen, die insbesondere im Kontext von Migrations- und Flüchtlingsfragen diskutiert wurden und werden, enthält das Grundgesetz keine Leitkultur für das Leben in Deutschland. Der Adressat dieser Verfassung ist vor allem der Staat selbst. Das Grundgesetz schützt mehr, als es eine enge Leitkultur im Sinne einer mehr oder weniger festgelegten Bestimmung über konkrete Lebensformen regulieren kann. Es schützt Freiheit, was immer auch heißt, dass es auch solche Freiheiten schützt, die den sozialmoralischen, sexuellen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Leitgewohnheiten einer (vermeintlichen) Mehrheit zuwiderlaufen, soweit diese nicht gegen geltende Gesetze verstoßen.

Neben der Freiheit ist Langsamkeit ein wichtiges Element. Staatliche Entscheidungen müssen rechtmäßig und rechtsförmig sein. Der Gesetzgeber kann auf veränderte Bedingungen reagieren, aber es muss verfahrensförmig geprüft werden, ob neue Rechtsbestimmungen mit bereits geltendem positiven Recht kompatibel sind. Um dies zu prüfen, sind langsame Verfahren eine hohe Legitimationsquelle. Wird eine ökonomische Entscheidung womöglich durch Schnelligkeit besonders plausibel, erwirtschaftet sich staatliche Rechtsetzung einen Teil ihrer Plausibilität durch erzwungene Langsamkeit. In diesem Sinne ist das Grundgesetz ein Freiheits- und ein Langsamkeitsgenerator.

Aus soziologischer Perspektive unterschätzt man die Grundrechte, wenn man sie nur als naturrechtlich unveräußerliche Kategorien versteht. Erst Grundrechte ermöglichen es einer differenzierten Gesellschaft, dass ihre Mitglieder und die anderen Instanzen der Gesellschaft nicht durch den Staat zu sehr festgelegt, eingeschränkt und beherrscht werden. Freiheit und Menschenwürde ermöglichen und schützen erst individuelle Entscheidungen und das Nebeneinander ganz unterschiedlicher Rollen. Meinungs-, Versammlungs-, Vertrags- und Glaubensfreiheit verhindern, dass der Staat sich in die konkrete Ausgestaltung wirtschaftlicher, politischer, kultureller, religiöser Willensbildung einmischen kann; erst Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie ermöglichen wirtschaftliche Zukunftsperspektiven.

Eine moderne Gesellschaft ist in ihrer komplexen Dynamik nicht aus einem Guss, und ihre internen Konflikte sind auch Konflikte zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Funktionen. Der Klassiker ist sicher der Konflikt zwischen ökonomischer Dynamik und dem Bedürfnis nach Einkommen und stabilen Lebenslagen. Dieses Problem kann die Verfassung nicht lösen, sie muss aber den Staat darauf verpflichten, hier eine moderierende Funktion auszuüben. Mit dem Sozialstaatsprinzip, das allerdings kein subjektives Recht begründet, ist eine solche Moderationsfunktion wenigstens angesprochen. Das deutsche Grundgesetz ist jedenfalls weniger als eine streng regulatorische Wirtschaftsverfassung, aber deutlich mehr als ein bloßes liberales Governance-Modell. Es ist ein Text, der offensichtlich um die komplexe Dynamik unterschiedlicher gesellschaftlicher Perspektiven weiß.

Aber: All das kann die Verfassung nicht selbst garantieren. In diesem Aber hört man schon das berühmte Böckenförde-Wort mit, der freiheitliche säkulare Staat lebe von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren könne. Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Ernst-Wolfgang Böckenförde sprach von einem Wagnis, das der freiheitliche Rechtsstaat eingegangen sei, gerade weil er die Freiheit nicht mit Zwangsmitteln durchsetzen kann. Das Grundgesetz garantiert, mehr noch als die Weimarer Verfassung, ein Primat des Rechts vor der Politik, aber es geht nicht nur um Rechts-, sondern auch um Machtfragen.

Es war ausgerechnet Carl Schmitt, der große Verächter des Parlamentarismus, der schon 1926 darauf hingewiesen hat, dass die Schwäche der Demokratie darin besteht, dass sie selbst ihre eigenen Feinde an die Macht bringen kann, dass also der Rechtsstaat auch seine Feinde schützt. Deshalb präferierte Schmitt später das Primat des Politischen vor dem Recht - was für den rechten wie für den linken Radikalismus bis heute attraktiv erscheint. Genau das sollte wenige Jahre später in der Weimarer Republik geschehen, und der Siegeszug des Populismus in vielen Teilen der Welt spricht exakt diese Sprache. Carl Schmitt schrieb 1934: "Der Führer schützt das Recht." Vor diesem Hintergrund hat das Grundgesetz noch mehr Langsamkeit und Sicherung eingebaut.

Übersetzt man Böckenfördes Diktum in eine soziologische Sprache, dann heißt es: Die Verfassung, das Grundgesetz, steht nicht über der Gesellschaft, sondern ist ein Moderator in der Gesellschaft. Es vermittelt zwischen politischen Herrschaftsansprüchen, ökonomischer und individueller Freiheit, kulturellem Pluralismus und nicht zuletzt handfesten Interessen. Es ist aber auf eine Gesellschaft angewiesen, in der dieser Interessenausgleich und der Umgang mit unterschiedlichen Perspektiven konstitutiv ist. Diese Gesellschaft muss in ihren politischen, ökonomischen, wissenschaftlichen, familiären, religiösen und ästhetischen Praktiken Lösungen finden für Fragen der Verteilung, der Transparenz von Entscheidungen, der Vermittlung von Zukunftssicherheit und Dynamik, für das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit.

Das Grundgesetz bietet dafür keine Leitkultur an - damit wäre es viel zu politisch. Es sichert den Rahmen, in dem eine Gesellschaft sich zu ihrer eigenen Differenziertheit und Pluralität verhalten kann. Ohne sich Wahlerfolge von Rechtspopulisten schönreden zu wollen: Ihre Anwesenheit im Bundestag und den Länderparlamenten zwingt die staatliche Politik, sich des Primats des Rechts vor der Politik wieder zu vergewissern. Die Lehre aus der Vergangenheit lautet: Das Grundgesetz schützt das Recht.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: