GanztagsbetreuungRegierung will Finanzhilfen bis 2029 verlängern

Länder und Kommunen sollen zwei Jahre mehr Zeit bekommen, um Milliardenhilfen vom Bund zum Ausbau der Ganztagsbetreuung abzurufen. Das geht aus einer Gesetzesänderung hervor, die das Bundeskabinett beschlossen hat. Die Bundeshilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro sollen demnach bis 2029 bereitstehen, erklärte Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) laut einer Mitteilung ihres Hauses. Regulär wäre die Förderung Ende 2027 ausgelaufen. Bundestag und Bundesrat müssen die Änderung noch absegnen.Hintergrund ist der im kommenden Jahr greifende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Demnach haben künftig alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung.In den Folgejahren wird der Anspruch auf die Klassenstufen zwei bis vier erweitert, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch zusteht.Um die Voraussetzungen dafür schaffen zu können, stellt der Bund den Ländern 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Mit der Möglichkeit, die Finanzhilfen noch bis Ende 2029 abzurufen, solle es Ländern und Kommunen erleichtert werden, „begonnene und geplante Maßnahmen auch unter schwierigen Rahmenbedingungen zu realisieren“, wie es in der Mitteilung zum Kabinettsbeschluss heißt.

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