G-20-Gipfel in Hamburg:Sie waren eben dabei

Prozess G20-Ausschreitungen

Der Beginn des Prozesses am 18. Dezember war noch öffentlich zugänglich.

(Foto: picture alliance/dpa)

Wegen der Randale beim G-20-Gipfel stehen fünf junge Männer vor Gericht. Es geht um die heikle Frage: Müssen Mitläufer für die Gewalt anderer büßen?

Von Thomas Hahn, Hamburg

Eineinhalb Jahre später. Ein kalter Donnerstagmorgen, halb zehn. Es geht weiter im zähen Kampf um das, was vom Hamburger G-20-Gipfel 2017 übrig bleiben soll. In Raum 237 des Strafjustizgebäudes am Sievekingplatz hat der fünfte Tag des viel beachteten Prozesses begonnen, in dem fünf junge Männer wegen der Ausschreitungen auf der Elbchaussee am Rande des großen Staaten-Treffens angeklagt sind. An der Straße vor dem Gericht haben Leute des Links-Bündnisses "United we Stand" Protestplakate aufgehängt und einen Stand aufgebaut. Ein Sprecher hält eine wütende Rede, dann wummert Musik durch die Boxen. Staatskritische Texte. Verkehrsrauschen.

Was im Saal passiert, weiß man nicht, weil das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit ausgeschlossen hat. Aus Fürsorge für die beiden Angeklagten, die zur Zeit der Ausschreitungen noch nicht volljährig waren. Solidaritätsbekundungen und Beifall aus dem Zuschauerraum vor der Verhandlung könnten einen schlechten Einfluss haben, erklärte die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring. "Die Kammer will den Druck nehmen." Aber ob das gelingt?

Die Gerichtssäle sind die Bühnen des Rechtsstaats. In normalen Strafverfahren sind sie offen für jedermann. Die Anklage, die Beweisaufnahme, die Plädoyers, das Urteil - alles kann die Öffentlichkeit betrachten und mit kritischem Blick verfolgen, wie besagter Rechtsstaat im Rahmen seiner Paragrafen um Wahrheit und Verantwortung ringt. Beim Prozess gegen fünf Angeklagte wegen der Elbchaussee-Randale schien das auch erst möglich zu sein. Die Anteilnahme war groß, als er am 18. Dezember begann. Der Gerichtssaal war voll, zahlreiche Medien berichteten. Aber jetzt sind die Türen für die Beweisaufnahme verschlossen. Dabei geht es um einiges: Das Verfahren misst sozusagen die Grauzone der Demokratie aus. Das Gericht verhandelt die Frage, ob schon die Teilnahme an einer Demonstration mit gewaltsamen Auswüchsen eine Verurteilung wegen Landfriedensbruchs, Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz rechtfertigt.

Es ist das erste Verfahren, das die gewaltsamen Ereignisse an der Elbchaussee aufgreift

Die Polizei sucht immer noch nach den Gewalttätern der G-20-Tage im Juli 2017, wenn auch nicht mehr mit dem gleichen Personalaufwand wie in den ersten Monaten nach dem Gipfel. Im Oktober 2018 hat die Ermittlungsgruppe "Schwarzer Block" mit 40 Mitarbeitern die Geschäfte der Soko "Schwarzer Block" übernommen. Sie soll noch bis Herbst 2019 bestehen. Umfassendes Video- und Bildmaterial haben die Beamten ausgewertet, haben Massen-Öffentlichkeitsfahndungen ausgeschrieben und eine Gesichtserkennungssoftware eingesetzt, über deren Rechtmäßigkeit Hamburgs Innenbehörde demnächst mit dem Landesdatenschutzbeauftragten vor dem Verwaltungsgericht streiten wird. Und es gibt Ergebnisse: "Bisher wurden im Zusammenhang mit dem G-20-Gipfel insgesamt 3490 Strafverfahren eingeleitet. In 790 Fällen konnten ein oder mehrere Beschuldigte ermittelt werden", meldet die Innenbehörde. 120 Urteile hat es schon gegeben. Die aktuelle Anklage ist laut Landgericht eine von 115 weiteren, die wiederum nicht die letzten bleiben werden.

Der laufende Prozess ist also nur die Momentaufnahme einer groß angelegten Tätersuche. Trotzdem ist das Verfahren speziell. Es ist das erste, das die gewaltsamen Ereignisse am Freitagmorgen des Gipfelwochenendes an der Elbchaussee aufgreift. Auf viele wirkten diese wie der Angriff eines sogenannten schwarzen Blocks. Etwa 220 schwarz vermummte Menschen zogen damals hinter einem Plakat mit der Aufschrift "Whoever they meet - FREEDOM IS ungovernable!" über Elbchaussee, Klopstockstraße, Max-Brauer-Allee bis zum Bahnhof Altona. Einzelne scherten immer wieder aus, um Autos anzuzünden, Fenster einzuschlagen, Häuserwände zu beschmieren, bisweilen auch Passanten einzuschüchtern. Eine Million Euro Sachschaden soll entstanden sein. Personen erlitten Verletzungen und Schocks.

Das Verfahren ist auch etwas verwirrend, weil einem der Angeklagten, einem 23-jährigen Franzosen, noch mehr zur Last gelegt wird als den übrigen: Beim Aufmarsch in der Elbchaussee soll er einen detonierenden Böller in einen Hauseingang geworfen haben und am Abend im Schanzenviertel mit Glas-, Stein- und Flaschenwürfen auf Polizeikräfte aufgefallen sein.

Vor allem aber erzählt der Prozess vom Versuch der Staatsanwaltschaft, vier Deutsche aus Hessen im Alter zwischen 18 und 24 als Mittäter einer gewaltsamen Einheit zu verurteilen. "Eine eigenhändige Vornahme der eigentlichen Gewalthandlungen durch die vier Beschuldigten konnte nicht festgestellt werden", räumt Staatsanwalt Tim Paschkowski zwar ein. Aber sie waren eben dabei, wie die Polizei nach detailreichem Videostudium herausgefunden haben will, und zwar laut Staatsanwalt als "Teil des verfahrensgegenständlichen marodierenden Pulks": Einer der jungen Männer soll eine Mülltonne umgeworfen haben, die anderen liefen nur mit. "Ihre Aufgabe bestand darin, sich in die geschlossene Formation einzugliedern, ostentativ mitzumarschieren und hierdurch Solidarität mit den gewaltbereiten Gruppenmitgliedern zu zeigen und ihnen psychischen und tatsächlichen Rückhalt zu gewähren." Als Komparsen des Aufmarschs sollen sie laut Anklage also die Verantwortung übernehmen für die Gewalt der Haupttäter.

"Konstruktion der Staatsanwaltschaft" nennt Gabriele Heinecke diese Darstellung. Sie ist die Anwältin eines der beiden 18-jährigen Angeklagten. Mit den Anwälten der anderen drei beschuldigten Deutschen hat sie schon einiges geschehen lassen müssen in diesem Verfahren. Sie wollten nicht, dass der Prozess durch den fünften Angeklagten zusätzlich aufgeblasen wird. Sie wollten auch den Ausschluss der Öffentlichkeit nicht. Es half nichts.

In der Anklage sehen sie den Versuch, das Demonstrationsrecht anzugreifen und zulässige Meinungsäußerung zu unterbinden. Denn für sie ist klar, dass es sich bei dem Aufmarsch "zuallererst" um eine Demonstration mit allen verfassungsrechtlichen Garantien handelt, welche die Polizei sich selbst überließ, und nicht pauschal um einen "marodierenden Pulk": "Auf den Videoaufnahmen sieht man eine lockere Menge, aus der Personen ausscheren und in Seitenstraßen Autos anzünden oder Feuerwerkskörper werfen", sagt Gabriele Heinecke, "den Angeklagten wird nicht vorgeworfen, selbst daran beteiligt zu sein." Darf man Menschen Gewaltbereitschaft unterstellen, bloß weil sie eine schwarze Kluft tragen? Müssen Teilnehmer einer politischen Kundgebung sofort weglaufen, wenn andere Demonstranten Straftaten begehen? Muss jeder, der das nicht tut, mit Nachteilen rechnen? Das sind die Fragen, die Gabriele Heinecke umtreiben. Sie findet, ihrem Mandanten ist die Gewalt anderer nicht zuzurechnen. Sie sagt: "Die Grundrechte gelten auch in vom Staat definierten Grenzbereichen. Sonst kann man Demokratie nicht leben."

Für Mai ist das Urteil vorgesehen, aber das könnte zu optimistisch sein. Nach dem Streit über die Öffentlichkeit hat erst an diesem Donnerstag die Beweisaufnahme begonnen. Immerhin, Gabriele Heinecke scheint sich darauf zu freuen. "Das ist ein spannendes Verfahren", sagt sie. Zuschauer hätten davon viel lernen können.

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