Süddeutsche Zeitung

Fußball:Tatort Mittellinie

"Kein rechtsfreier Raum": Ein Freizeitkicker wird vor Gericht verurteilt - wegen groben Foulspiels.

Von Peter Burghardt

Jetzt ist die Straftat auf dem Fußballplatz also amtlich und der Täter vorbestraft. "Gefährliche Körperverletzung", steht nun in seinem Führungszeugnis. Dabei war es nur ein Fußballspiel, vierte Kreisliga, ohne Fernsehbeweis und Videoschiedsrichter. Die Tatzeit: 25. November 2019. Der Tatort: Hannover-Badenstedt in Niedersachsen. SC Elite II gegen FC Can Mozaik II. 80. Minute, Spielstand 1:5. Da geschah es. Das "Frustfoul", wie die Anklage das Vergehen nannte.

Er habe nur den Ball spielen wollen, argumentierte der Frustrierte, er sei einfach zu spät gekommen. In der Gerichtsmeldung wird der Tathergang dagegen so beschrieben: "Der Angeklagte verfolgte seinen Gegenspieler, der sich auf Höhe der Mittellinie den Ball weit vorgelegt hatte, und traf ihn mit ausgestrecktem Bein und offener Sohle unterhalb des Unterschenkels." Dem Opfer brach das linke Waden- und Schienbein. Er lag vier Tage lang im Krankenhaus und konnte acht Wochen lang nicht arbeiten.

2019 verurteilten erst das Amtsgericht und dann das Landgericht Hannover den 25-jährigen Hobbyspieler "wegen eines grob regelwidrigen Foulspiels". Er muss 4800 Euro bezahlen, 120 Tagessätze von je 40 Euro. "Ein solches Foulspiel", so die Begründung, sei "nicht mehr von der durch die Teilnahme an einem üblicherweise körperbetonten Fußballspiel erteilten Einwilligung gedeckt." Die Revision verwarf das Oberlandesgericht Celle in dieser Woche, das Urteil ist damit rechtskräftig. Stehen Freizeitkicker künftig mit einem Bein im Gefängnis, wenn sie einen Rivalen in die Klinik treten?

Die Strafkammer in Hannover legt Wert auf die Feststellung, dass es sich "um eine Einzelfallentscheidung" handele. Man wolle damit keinesfalls den Breitensport kriminalisieren oder körperbetontes Spiel in der Kreisklasse. Der Verteidiger des Verurteilten hatte den Anklägern sinngemäß vorgeworfen, dass das Gericht anbauen müsse, um all die möglichen Fälle dieser Art zu verhandeln. Andererseits könnte der Richterspruch potenzielle Knochenbrecher abschrecken. Ein Fußballfeld, sagt Dominik Thalmann vom Landgericht Hannover, "soll ja auch kein rechtsfreier Raum sein".

Gewöhnlich schreibt sich der Sport seine eigenen Gesetze. Der Schiedsrichter zückt die rote Karte, wenn es wild wird, über die Sperre entscheiden Sportgerichte. Das trifft auch mal Helden wie Zinédine Zidane, der im WM-Finale 2006 einen Italiener umknockte. Die übrige Justiz geht selten dazwischen, obwohl vor allem in unteren Ligen immer mal wieder Schlägereien, verprügelte Schiedsrichter oder üble Blutgrätschen zu besichtigen sind.

"Die Beweislage ist halt sehr schwierig", sagt der Jurist und frühere Bundesligaprofi Anton Nachreiner, Präsident des Deggendorfer Landgerichts und Vorsitzender des DFB-Kontrollausschusses. Es muss Klage eingereicht und Vorsatz nachgewiesen werden, einziger unabhängiger Zeuge ist meistens der Schiedsrichter. Wie oft er solche Fouls sehe, wurde der junge Regelhüter beim Prozess in Hannover gefragt. Die Antwort: fast jede Woche. Den Platzverweis des Beschuldigten nannte er "die eindeutigste rote Karte, die ich je gegeben habe".

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SZ vom 20.06.2020/cat
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