Weltmeisterschaft:Foul im Büro

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Es ist Weltmeisterschaft. Doch die Arbeit Arbeit sein zu lassen und ein bisschen zu gucken, das ist nicht erlaubt. Eigentlich. (Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Darf man bei der Arbeit die WM gucken? Es ist kompliziert.

Von Benedikt Peters

Da ist diese eine Frage, die an diesem Mittwoch um die Mittagszeit unausweichlich wird. Das gilt zumindest für alle Arbeitnehmer, die sich entschieden haben, die Fußball-WM in Katar trotz allen Übels nicht grundsätzlich zu boykottieren. Die Frage lautet: Soll ich - oder soll ich nicht?

Um 14 Uhr deutscher Zeit spielt die DFB-Elf im Khalifa-International-Stadion gegen Japan, der Ball wird rollen, die Zuschauer werden schreien, am Ende wird womöglich eine Mannschaft jubeln. Ärgerlich nur, dass die Durchschnittsarbeitnehmerin um diese Zeit an der Werkbank steht, Menschen pflegt, in der Videokonferenz hockt. Man kennt die Zwickmühle ja noch aus dem Jahr 2002, als Olli Kahn in Japan und Südkorea schon mittags zu seinen Paraden ansetzte, oder von dem einen oder anderen Vorrundenspiel der unseligen WM 2018 in Russland.

Heute wie damals wird die Versuchung groß sein, die Arbeit doch einmal kurz Arbeit sein zu lassen und ein bisschen zu gucken. Was zur nächsten Frage führt: Was passiert, wenn der Chef einen dabei erwischt?

Das Arbeitsgericht Köln hat darauf vor ein paar Jahren eine Antwort gegeben, sie dürfte die Herzen der Fans nicht unbedingt erfreuen. Damals klagte ein Ford-Arbeiter gegen eine Abmahnung, die er kassierte, nachdem er sich während der Schicht ein paar Szenen des Europa-League-Spiels Fenerbahçe Istanbul gegen Lokomotive Moskau angeschaut hatte. Die Abmahnung sei rechtens, entschieden die Richter, der Mann habe seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt.

In der Regel also ist Fußballschauen während der Arbeitszeit verboten. Wobei es durchaus noch den einen oder anderen Hoffnungsschimmer gibt, wie der Arbeitsrechtler Philipp Byers von der Kanzlei Watson Farley & Williams weiß. "Wer mit dem Vorgesetzten spricht und sich die Erlaubnis holt - manche sind gerade in WM-Zeiten großzügig -, der darf natürlich gucken", sagt er. Und wer nicht um Erlaubnis fragen will, der dürfe dem Spiel zumindest am Radio folgen, sagt Byers. "Das geht, wenn man keiner hochkomplexen Tätigkeit nachgeht und mit der Übertragung keine anderen Mitarbeiter stört."

Ein weiteres Schlupfloch: die Mittagspause. Wenn im Arbeitsvertrag keine feste Uhrzeit vereinbart sei, könne ein Mitarbeiter die Pause ohne Weiteres in die Spielzeit legen. "Dann kann man zumindest eine halbe Stunde gucken - oder, bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden - eine komplette Halbzeit", sagt der Arbeitsrechtler. Denn so lange ist dann die vorgeschriebene Mindestpause. Noch leichter haben es Byers zufolge diejenigen, die von zu Hause arbeiten. Wenn im Arbeitsvertrag keine Kernarbeitszeit stehe, die die Spielzeit berühre, dann dürfe man zuschauen, sagt der Anwalt. "Ob man die Arbeit unterbricht und wie lange man das tut, das ist dann Privatsache." Voraussetzung sei nur, dass man die Zeit später nachhole oder Überstunden abbaue.

Wer kein Schlupfloch findet, den mag ein Blick in den Spielplan trösten. Die zweite Partie der DFB-Elf steigt am Sonntag gegen Spanien, die dritte am Donnerstag nächster Woche gegen Costa Rica. Anstoß in beiden Fällen: um 20 Uhr.

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