Das Wort Lappen hat eine erstaunliche Karriere hingelegt. Ähnlich derer des Wortes Lauch. Bis vor ein paar Jahren wähnte man beides noch in der Küche. Mittlerweile aber ist selbst dem letzten Boomer klar: Wird man mit Lappen oder Lauch angesprochen, ist das eher nicht so nett gemeint. Ein Lappen, das ist jemand, der nun wirklich gar nichts auf die Reihe kriegt, ein Versager. Als Lauch wird betitelt, wer groß und schmächtig und dabei nicht allzu athletisch ist. Wie gesagt: beides nicht nett.
Ist man kein Lappen, sondern hat einen, bekommt das Wort für einen Großteil der Deutschen sofort eine ganz andere, nostalgische Bedeutung. Ein gutes altes Stück Papier, mit Tinte bedruckt, ein Foto angeheftet, Stempel drauf, fertig war der Führerschein. Das waren noch Zeiten.
Man ahnt es: Sie sind vorbei. Nach und nach sollen die grauen und rosafarbenen Fahrscheine aus den Portemonnaies der Deutschen verschwinden. 15 Millionen sollen bis 2033 gegen neue eingetauscht werden. Natürlich schön im mehrstufigen Modell, damit die Behörden nicht zusammenbrechen.
Fahrerlaubnis erlischt nicht
Wer nach 1971 geboren wurde und einen Papierführerschein besitzt, muss diesen bis zum 19. Januar 2025 umtauschen. Es ist ein rein bürokratischer Akt, eine Gesundheitsprüfung wird nicht fällig. Es muss auch niemand nachweisen, dass er noch rückwärts einparken kann. Wer hingegen zwischen 1953 und 1970 geboren wurde und noch einen Papierführerschein besitzt, darf sich ertappt fühlen: Er hat eine Ordnungswidrigkeit begangen. Das Dokument hätte bereits beim Bürgeramt des Vertrauens abgegeben werden müssen. Kostenpunkt, falls man mit dem alten Lappen erwischt wird: zehn Euro. Nur wer vor 1953 geboren wurde, darf den Behördengang aufschieben und seinen Papierführerschein noch bis 2033 behalten. Erst mal schauen, ob 85-Jährige überhaupt noch Auto fahren wollen, dachte man sich beim Bund.
Und als wäre das alles nicht schon kompliziert genug, greift von 2026 an ein zweiter Umtauschmodus, dieses Mal für Besitzer von Scheckkartenführerscheinen. 28 Millionen davon müssen nämlich ebenfalls umgetauscht werden. Der Termin hängt hier nicht vom Geburtsjahr des Autofahrers, sondern dem Ausstellungsjahr des Führerscheins ab. Das ist auf Plastikkarten nämlich noch zu lesen, im Gegensatz zum 60 Jahre alten Papier. Wer seinen aktuellen Führerschein im Jahr 1999, 2000 oder 2001 erhalten hat, muss irgendwann im Laufe des kommenden Jahres zum Amt, spätestens bis zum 19. Januar 2026. Nur wer nach 2013 seinen Führerschein erhalten hat, bleibt verschont. Das individuelle Umtauschdatum lässt sich offiziellen Tabellen entnehmen. Und wer nicht so gerne Tabellen liest, für den hat der ADAC einen Führerschein-Umtauschrechner eingerichtet.
Hintergrund der Umtauschaktion ist übrigens eine EU-Richtlinie. Von 2033 an sollen die Führerscheine in allen EU-Ländern einheitlich und zudem fälschungssicher sein. Deshalb sind sie künftig auch nur noch 15 Jahre lang gültig und nicht mehr unbegrenzt. Und keine Sorge: Wer seine Umtauschfrist verpasst hat, darf natürlich immer noch Auto fahren. Die Fahrerlaubnis erlischt nicht. Nur der Lappen, der fällt irgendwann auseinander.