Front National:Staatsanwalt beantragt Freispruch für Le Pen

Marine Le Pen

Die Staatsanwaltschaft in Lyon hat Freispruch für die Vorsitzende der rechtsextremen Front National, Marine Le Pen, beantragt.

(Foto: AFP)
  • Die rechtsextreme Politikerin Marine Le Pen hat sich wegen Anstiftung zum Hass vor Gericht verantworten müssen.
  • Die Staatsanwaltschaft forderte einen Freispruch. Das Urteil soll Mitte Dezember fallen.

Betende Muslime mit deutschen NS-Besatzern verglichen

Im Prozess um Anstiftung zum Hass gegen eine Personengruppe wegen ihrer Relegionszugehörigkeit hat die Staatsanwaltschaft in Lyon einen Freispruch für die Vorsitzende der rechtsextremen Front National, Marine Le Pen, beantragt.

Le Pen hatte 2010 in Lyon auf der Straße betende Muslime mit nationalsozialistischen deutschen Besatzern während des Zweiten Weltkriegs verglichen und vor jubelnden Parteimitgliedern gesagt: "Sicher gibt es keine Panzer und keine Soldaten, aber trotzdem ist es eine Besatzung, und sie lastet auf den Einwohnern."

Staatsanwalt Reynaud sagte nun aber bei dem Prozess in Lyon, die 47-Jährige habe mit ihren Äußerungen nicht die gesamte muslimische Gemeinschaft zum Ziel gehabt, sondern eine "bestimmte Zahl von Personen". "Indem Frau Le Pen diese Gebete im öffentlichen Raum anprangerte, die nicht der gesamten muslimischen Gemeinschaft, sondern einer Minderheit zugeordnet werden müssen, hat sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausgeübt."

Es droht bis zu einem Jahr Haft

Auch Le Pen hatte vor Prozessbeginn betont, sie habe gegen kein Gesetz verstoßen. Sie sei gekommen, um sich vor Gericht zu verteidigen, sagte sie.

Als Le Pen den Gerichtssaal verließ, kam es auf dem Gang zu einem heftigen Wortgefecht. Eine dunkelhäutige Frau ging dabei auf eine FN-Sympathisantin zu, zeigte ihr ihren französischen Pass und sagte: "Ich bin Französin und stolz, es zu sein". Die FN-Anhängerin entgegnete, Frankreich werde "nicht alle Migranten" aufnehmen. "Ihr seid Hunde, Barbaren", sagte sie der dunkelhäutigen Frau ins Gesicht.

Urteil Mitte Dezember

Wegen des Verfahrens war 2013 die Immunität der EU-Parlamentarierin Le Pen aufgehoben worden. Im Fall einer Verurteilung drohen ihr bis zu einem Jahr Haft und 45 000 Euro Geldstrafe. Das Urteil soll am 15. Dezember gesprochen werden.

Le Pen bemüht sich seit Übernahme der Parteiführung 2011 von ihrem inzwischen aus der Partei ausgeschlossenen Vater Jean-Marie Le Pen um ein gemäßigteres Erscheinungsbild der Rechtsextremen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: