Front-National-Chefin Marine Le Pen:Man darf sie auch "Faschistin" nennen

Marine Le Pen

Kämpft gegen die "Verteufelung" der französischen Rechtsextremen: Front-National-Chefin Marine Le Pen.

(Foto: dpa)

Ein Pariser Strafgericht hat entschieden, dass die Vorsitzende des rechtsextremen Front National, Marine Le Pen, "Faschistin" genannt werden kann. Das Gericht räumte zwar ein, dass das Wort mitunter beleidigende Bedeutung habe - politische Gegner müssten sich den Ausdruck aber gefallen lassen.

Diese Entscheidung dürfte für den "Entdämonisierungs"-Kurs der Front National einen Rückschlag bedeuten: Die Bezeichnung "Faschistin" für die Vorsitzende der rechtsextremen französischen Partei, Marine Le Pen, stellt keine Beleidigung dar. Ein Strafgericht in Paris sprach den Vorsitzenden der Linkspartei, Jean-Luc Mélenchon, am Donnerstag von entsprechenden Vorwürfen frei.

Nach Ansicht des Gerichts kann der Begriff "Faschistin" zwar eine beleidigende Bedeutung haben. Dies sei aber in einer Debatte zwischen politischen Gegnern nicht der Fall. Mélenchon hatte während des Präsidentschaftswahlkampfes 2012 in einer Fernsehsendung gesagt: "Warum glauben Sie, dass das französische Volk das einzige Volk sein soll, das eine Faschistin an der Spitze haben will?" Le Pen hatte darin eine Beleidigung gesehen.

Die 45-Jährige bemüht sich seit Übernahme der Parteiführung von ihrem für seine ausländerfeindlichen Ausfälle bekannten Vater Jean-Marie Le Pen um ein gemäßigteres Erscheinungsbild des rechtsextremen Front National. Sie selbst sieht ihre Partei verteufelt. In Umfragen zur Europawahl war der FN zuletzt noch vor den regierenden Sozialisten zweitstärkste Partei hinter der konservativen UMP.

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