Freital-Prozess:Verteidiger bestreiten Terrorvorwürfe im Freital-Prozess

Prozess gegen die rechtsextreme ´Gruppe Freital"

Prozess gegen die rechtsextreme "Gruppe Freital": Insgesamt sind acht Personen angeklagt.

(Foto: dpa)
  • Im Prozess um die "Gruppe Freital" plädieren die Anwälte der Hauptangeklagten auf vergleichsweise milde Strafen.
  • Timo S. und Patrick F. sind unter anderem wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung und versuchtem Mord angeklagt.
  • Der Verteidiger von Timo S. sieht die Gruppe nur als "kriminelle Vereinigung". Der Anwalt von Patrick F. sieht nicht einmal das gegeben.

Aus dem Gericht von Antonie Rietzschel, Dresden

Michael Sturm beginnt sein Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Dresden mit einer Rechenaufgabe: Wie groß die Wahrscheinlichkeit sei, dass eine Glasscherbe die Halsschlagader treffe. Bei einer Explosion, wie sie die Mitglieder der "Gruppe Freital" an einer Flüchtlingsunterkunft herbeiführten, bei einer Entfernung von zwei Metern. Der Anwalt beantwortet sich die Frage selbst: "0,01 Prozent."

Damit sei erwiesen, so Sturm, dass der Vorwurf wegen versuchten Mordes hinfällig sei. Sein Kollege Andreas Schieder ergänzt die Einlassung mit einem zynischen Kommentar: "Die Wahrscheinlichkeit, dass mein Mandant auf dem Weg zur Tat tödlich verunglückt, war größer, als dass einer der Bewohner getötet wird." Die Angehörigen der Angeklagten kommentieren den Auftritt Schieders mit: "Den finde ich gut."

Sturm und Schieder vertreten die zwei Hauptangeklagten im Prozess gegen die "Gruppe Freital". Die Bundesanwaltschaft hat Timo S. und Patrick F. wegen Rädelsführerschaft in einer rechtsextremen terroristischen Vereinigung angeklagt sowie wegen versuchten Mordes. Die sechs weiteren Angeklagten stehen unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor Gericht. Gemeinsam begingen sie im Jahr 2015 in der sächsischen Stadt Freital sowie in Dresden mehrere Sprengstoffanschläge. Zu den Opfern zählen unter anderem Flüchtlinge und ein linker Stadtrat. Die Bundesanwaltschaft fordert für Timo S. und Patrick F. Haftstrafen von bis zu elf Jahren.

Nachdem an den vergangenen zwei Verhandlungstagen die Nebenklage ihre Plädoyers vortrug, sind nun die Verteidiger der insgesamt acht Angeklagten an der Reihe, wobei sich die Verteidiger von Timo S. und Patrick F. in der Argumentation widersprechen.

Michael Sturm ( Timo S.) sieht in der "Gruppe Freital" keine "terroristische", sondern höchstens eine "kriminelle Vereinigung". Zudem hätte S. lediglich Beihilfe zu Körperverletzung geleistet. Konkret geht es um den Sprengstoffanschlag Anfang November 2015, bei dem die Angeklagten drei Sprengsätze an den Fenstern einer Flüchtlingsunterkunft zündeten, während sich die Bewohner im Haus befanden. Ein Syrer wurde bei dem Anschlag von herumfliegenden Glassplittern am Auge verletzt.

Aus Sicht von Bundesanwaltschaft und Nebenklage nahmen die Angeklagten den Tod von Menschen in Kauf. Dass es nicht zu schwerwiegenderen Verletzungen kam, habe nur daran gelegen, dass einer der Bewohner der Unterkunft die brennende Zündschnur bemerkte und die Anderen warnte. Es war der letzte Angriff der "Gruppe Freital". Wenige Tage danach wurden die Mitglieder von der sächsischen Polizei verhaftet.

Besonders überraschend für die Nebenklage war das Plädoyer der Verteidiger von Patrick F. Sie wollen in der "Gruppe Freital" nicht einmal eine "kriminelle Vereinigung" sehen. Die Taten seien spontan geschehen, aus Frust. Bei der Gruppe habe es sich nicht um einen homogenen Zusammenschluss gehandelt. Eine ideologische Grundhaltung sei nicht erkennbar gewesen, sagte Andreas Schieder vor Gericht.

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