Freispruch in Düsseldorf:Anschlag von Wehrhahn bleibt unaufgeklärt

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  • Das Landgericht Düsseldorf spricht Ralf S. frei. Die Beweislage sei nicht ausreichend.
  • Ralf S. wurde vorgeworfen, vor 18 Jahren aus Antisemitismus und Fremdenhass zehn Menschen durch eine ferngezündete Bombe schwer verletzt zu haben.
  • Die Kammer sei im Begriff, "den schwersten Justizfehler in der Geschichte Düsseldorfs zu begehen", warnt ein Nebenklage-Vertreter.

Von Joachim Käppner

Der Bombenanschlag von Düsseldorf-Wehrhahn, bei dem am 27. Juli 2000 zehn Menschen teils schwer verletzt wurden, bleibt weiterhin unaufgeklärt. Am Dienstagfrüh sprach das Düsseldorfer Landgericht den Angeklagten Ralf S. frei. Die Beweise reichten nicht aus für eine Verurteilung. Die Staatsanwaltschaft sowie die Vertreter der Nebenklage hatten dem 52-Jährigen zwölffachen Mordversuch aus Fremdenhass vorgeworfen und lebenslange Haft für ihn gefordert. Das dreiköpfige Verteidigerteam hatte dagegen auf Freispruch plädiert: "Die Beweisaufnahme hat den Nachweis für seine Täterschaft nicht erbracht."

Der Anschlag mit einer ferngezündeten Splitterbombe hatte einer Gruppe von Sprachschülern aus Ländern der ehemaligen Sowjetunion gegolten - die Hälfte von ihnen jüdischer Herkunft. Eine junge Frau verlor ihr ungeborenes Kind.

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Das Gericht sieht die Beweislage als nicht ausreichend für eine Verurteilung an. Bei dem Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn waren vor 18 Jahren zehn Menschen verletzt und ein Ungeborenes getötet worden.

Ralf S., damals ein Militariahändler mit rechtsextremen Ansichten und lose mit der Düsseldorfer Neonaziszene in Kontakt, hatte schon vor 18 Jahren als Verdächtiger gegolten. Die Polizei konnte ihm die Tat aber nicht nachweisen. Viele Jahre später soll er aber, als er wegen nicht bezahlter Rechnungen im Gefängnis saß, gegenüber einem Mithäftling mit der Tat geprahlt haben. Dieser wandte sich an die Polizei, das Verfahren wurde wiederaufgenommen. Anfang 2017 kam S. in Untersuchungshaft, Mitte Mai 2018 entließ ihn das Gericht aus dem Gefängnis, weil kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Seitdem hatte sich ein Freispruch abgezeichnet - auch nachdem sich auf die Nachricht hin, S. sei wieder frei, Holger P., ein weiterer ehemaliger Mithäftling, meldete und angab, S. habe sich auch ihm gegenüber mit dem Bombenanschlag gebrüstet.

Der Angeklagte hat stets vehement bestritten, die Bombe gelegt oder damit angegeben zu haben. Von Beginn dieses Jahres an entfaltete sich vor dem Düsseldorfer Landgericht ein reiner Indizienprozess. Zwar sei S. ein "Dampfplauderer und ein Dummschwätzer", aber kein wie von der Staatsanwaltschaft behaupteter hochgefährlicher Rechtsextremist mit soziopathischen Zügen, so die Verteidigung am Mittwoch. Dieser Einschätzung ist die Kammer gefolgt, auch als sie mehrere mitgeschnittene Telefonate, in denen S. zum Beispiel sagte, "was ich getan habe oder getan haben soll", sei letztlich nur "Abtreibung" gewesen, als Aussagen eines notorischen Prahlhanses wertete. Die Zeugen erschienen dem Gericht zu wenig glaubwürdig, zu interessengeleitet und zu widersprüchlich.

Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück hatte in seinem Plädoyer am vergangenen Donnerstag noch einmal eine lange Liste von Indizien aufgeführt, die gegen S. sprächen. Gleich zwei Mithäftlinge, denen gegenüber S. sich als Täter geoutet haben soll; eine Exfreundin, der spät eingefallen sein will, dass sie die Bombe auf dem Küchentisch von S. gesehen habe; belastende Telefongespräche; der Umstand, dass S. dem Täterprofil des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes weitgehend entspreche; die S. ähnelnde Phantomzeichnung eines Mannes, der nach der Explosion am Bahnhof davongeschlendert sei; der erwiesene Antisemitismus und Fremdenhass des Angeklagten.

Der Staatsanwalt geht davon aus, dass sich S. aus gekränktem Narzissmus habe rächen wollen, nachdem eine Gruppe Sprachschüler, deren Lehrräume nahe bei seinem Laden lagen, zwei seiner Gesinnungsgenossen verjagt hätten, die vor der Schule provozierten. Die Kammer, hatte Herrenbrück gesagt, "blendet die Gewaltkomponente völlig aus" in S.' Charakter, dabei habe der psychologische Gutachter auch von einem "malignen Narzissmus" gesprochen, der sich hinter all der Angeberei des Angeklagten verberge. Die Kammer sei im Begriff, "den schwersten Justizfehler in der Geschichte Düsseldorfs zu begehen", warnte Nebenklage-Vertreter Juri Rogner.

Das Attentat war schon vor 18 Jahren als antisemtisch motiviert eingestuft worden und hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hatte bald danach einen "Aufstand der Anständigen" gegen rechte Gewalt im Land gefordert. Obwohl die Tat im selben Jahr geschah wie der erste ausländerfeindlich motivierte Mord des Terrortrios NSU, haben sich keinerlei Querverbindungen ergeben. Im Wehrhahn-Prozess gibt es keine weiteren Tatverdächtigen oder relevante andere Spuren. Das Verfahren war zuletzt dadurch überschattet worden, dass der Angeklagte dem Zeugen P. zufolge Morddrohungen gegen den Staatsanwalt und Rachepläne gegen alle, die diesem geholfen hätten, geäußert haben soll. Auch dies hat S. bestritten.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten schon vor dem Urteil angekündigt, im Falle eines Freispruchs in Revision gehen zu wollen.

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