Freilassung des Separatistenführers:"Dann ist Puigdemont ein freier Mann in einem freien Land "

  • Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont ist unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt worden.
  • Er verließ am Freitag die Justizvollzugsanstalt Neumünster, darf Deutschland aber nicht verlassen.
  • Bundesjustizministerin Katarina Barley heißt die Entscheidung des OLG gut und fordert die spanische Justiz auf zu beweisen, warum sich Puigdemont der Untreue schuldig gemacht habe.

"Freiheit, Freiheit!" Laute Sprechchöre begleiten die Entlassung des katalanischen Separatistenführers Carles Puigdemont aus der Justizvollzugsanstalt in Neumünster. Der 55-Jährige verurteilt anschließend vor Dutzenden Unterstützern und Journalisten in einer kurzen Erklärung die Haltung der spanischen Regierung und fordert die Freilassung weiterer inhaftierter Mitstreiter. Die "politischen Gefangenen" seien eine "Schande für ganz Europa".

Die Situation in Katalonien gehe alle in der EU etwas an, die für Demokratie einstünden. Der Kampf für die katalanische Unabhängigkeit sei auch ein Kampf für Demokratie. Puigdemont betonte aber auch, dass er weiterhin friedlich vorgehen wolle und bereit sei für den Dialog mit Madrid. Die spanische Regierung dürfe sich Verhandlungen nicht mehr widersetzen, fordert er.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) heißt die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig gut: "Die Entscheidung der Richter in Schleswig ist absolut richtig. Ich habe sie so erwartet", sagte Barley der Süddeutschen Zeitung. Spanien müsse nun darlegen, warum sich Puigdemont einer Untreue schuldig gemacht haben soll, so Barley: "Das wird nicht einfach sein." Sonst werde der Haftbefehl aufgehoben, "dann ist Puigdemont ein freier Mann in einem freien Land - nämlich in der Bundesrepublik". Man werde "jetzt miteinander auch über die politischen Komponenten reden müssen", forderte Barley.

Die Generalstaatsanwaltschaft von Schleswig-Holstein hatte die sofortige Freilassung Puigdemonts angeordnet, nachdem er eine Kaution von 75 000 Euro hinterlegt und seinen künftigen Aufenthaltsort in Deutschland mitgeteilt hatte.

Das Oberlandesgericht Schleswig hatte am Donnerstag zwar einen Auslieferungshaftbefehl erlassen, ihn aber unter Auflagen ausgesetzt. Für die Haftverschonung muss Puigdemont neben der Kautionszahlung vier weitere Auflagen erfüllen: Er darf Deutschland nicht verlassen, muss jeden Wechsel des Aufenthaltsorts mitteilen, sich einmal wöchentlich bei der Polizei in Neumünster melden und hat Ladungen des Generalstaatsanwalts und des Oberlandesgerichts zu folgen.

Puigdemont werde voraussichtlich nicht wegen Rebellion ausgeliefert, ein Vorwurf, den die spanische Regierung gegen den katalanischen Separatistenführer erhebt, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Ob er wegen des Vorwurfs der Untreue an Spanien ausgeliefert wird, muss nun die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein entscheiden.

Puigdemont ist der führende Kopf der Unabhängigkeitsbewegung in Katalonien. Im Herbst 2017 war seine Regierung wegen separatistischer Bestrebungen des Amtes enthoben worden. Die spanischen Behörden legen ihm zur Last, für das illegale Unabhängigkeitsreferendum mehr als eineinhalb Millionen Euro veruntreut zu haben. Die Versuche, Katalonien von Spanien abzuspalten, wurden als Rebellion eingestuft. Puigdemont flüchtete daraufhin nach Belgien, um der Strafverfolgung durch die spanische Justiz zu entgehen. Ende März wurde er auf der Durchreise von Finnland nach Belgien in Norddeutschland festgenommen.

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