Frühere AfD-Vorsitzende:Petry zu Geldstrafe wegen Falscheids verurteilt

Meineind-Prozess Frauke Petry

Frauke Petry im Gerichtssaal in Dresden.

(Foto: dpa)
  • Ex-AfD-Chefin Frauke Petry muss wegen fahrlässigen Falscheides eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro zahlen.
  • Sie soll vor einem Wahlprüfungsausschuss falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet haben.
  • Ihre Landtags- und Bundestagsmandate darf sie behalten.

Die frühere AfD-Chefin Frauke Petry ist am Dienstag in Dresden wegen fahrlässigen Falscheides zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden. Mit seiner Entscheidung blieb das Landgericht Dresden unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für eine höhere Geldstrafe plädiert. Petry muss nun nicht den Verlust ihrer Mandate im sächsischen Landtag und im Bundestag befürchten. Ihr Verteidiger Carsten Bunzel hatte Freispruch gefordert. Der Prozess hatte Mitte Februar begonnen.

Petry wird vorgeworfen, 2015 vor dem Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages unter Eid falsche Angaben gemacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft war im Prozessverlauf jedoch vom Vorwurf des Vorsatzes abgerückt und hatte eine Geldstrafe in Höhe von 10500 Euro gefordert.

In dem Streit geht es um Darlehen der damaligen AfD-Landtagskandidaten zur Finanzierung des Wahlkampfes. Petry hatte später einen Irrtum eingeräumt, aber versichert, nicht absichtlich falsch ausgesagt zu haben. Der Bundestag hatte Anfang 2018 ihre Immunität aufgehoben und damit den Weg für eine Hauptverhandlung freigemacht.

Petry war neben ihrer Funktion als AfD-Bundessprecherin auch Vorsitzende der sächsischen Landtagsfraktion der Partei. Nach der Bundestagswahl 2017 trat die 43-Jährige aus der AfD aus und gründete die Blaue Partei. Dem sächsischen Landtag gehört sie als fraktionslose Abgeordnete weiter an.

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