Frankreich:Mysteriöse Drohnen über Paris

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Drohnen zum privaten Gebrauch gibt es vielerorts in Europa schon für wenige Hundert Euro frei zu kaufen.

(Foto: Patrick Kovarik/AFP)
  • Seit Monaten werden in Frankreich immer wieder mysteriöse Drohnen-Flüge gesichtet.
  • Die Drohnen flogen über die US-Botschaft und den Élysée-Palast in Paris oder über Atomkraftwerke. Viele weitere Orte sind aber auch über Google Earth frei im Internet zusehen.
  • Die Festnahme von drei Journalisten des arabischen TV-Senders Al Jazeera brachte bislang kein Ergebnis.
  • Drohnen können schon für wenige Hundert Euro frei gekauft werden.

Von Helmut Martin-Jung und Stefan Ulrich

Seit den Terroranschlägen von Anfang Januar herrscht in Paris die höchste Alarmstufe. Umso mehr Aufsehen erregt es jetzt, dass in der Nacht auf den Dienstag und dann erneut in der Nacht auf den Mittwoch etliche Drohnen-Flüge über sensiblen Orten der Hauptstadt ausgemacht wurden. Betroffen waren unter anderem die US-Botschaft, die Place de la Concorde, der Invalidendom sowie Verkehrsknotenpunkte an der großen Ringautobahn. Polizisten versuchten, die Herkunft dieser unbekannten Flugobjekte zu ermitteln, jedoch erfolglos.

Zwar wurden am Mittwoch drei Journalisten des arabischen TV-Senders Al Jazeera festgenommen, die eine Drohne über dem Wald von Boulogne im Westen der französischen Hauptstadt fliegen ließen. Ein Zusammenhang mit den anderen illegalen Drohnenflügen der vergangenen Tage sei jedoch unklar, meldete die französische Nachrichtenagentur AFP unter Berufung auf Sicherheitsbehörden.

Regierungssprecher Stéphane Le Foll sagte, es bestehe zwar kein Grund zur Beunruhigung, aber man nehme die Drohnenflüge sehr ernst. Eine Sondereinheit der Lufttransport-Gendarmerie untersucht die Fälle. Unklar ist bislang, ob es sich bei den vielen Drohnenflügen in kurzer Zeit über Paris um eine koordinierte Aktion handelt und was der Zweck einer solchen sein könnte.

Frankreich wird bereits seit Oktober immer wieder mit mysteriösen Drohnen-Flügen konfrontiert. Seither wurden mindestens 17 Nuklearanlagen überflogen, ohne dass die Hintergründe aufgeklärt wurden. Die Betreiber haben jeweils Anzeige erstattet. Auch eine Basis mit Atom-U-Booten im Westen des Landes bekam Besuch von einem Flugobjekt. Denis Mercier, der Generalstabschef der Luftwaffe, sagte unlängst zu den Flügen: "Das ist beunruhigend für die Zukunft, aber ich bin überzeugt, dass wir eine Lösung finden werden." Am 20. Januar wurde eine Drohne über dem Élysée-Palast gesichtet. Innenminister Bernard Cazeneuve versicherte, man habe Möglichkeiten, um Drohnen zu zerstören. Details nannte er nicht.

Bei den bislang gesichteten Drohnen handelt es sich offenbar stets oder doch in den meisten Fällen um kleine Geräte, die kaum etwas transportieren könnten. Ein terroristischer Hintergrund wird daher ausgeschlossen. Auch Spionage erscheint als Motiv unwahrscheinlich, da zum Beispiel die überflogenen Orte in Paris auch auf Google Earth im Internet zu sehen sind. Greenpeace, das vor einigen Jahren schon einmal mit Drohnen über Atomkraftwerke flog, lehnt diesmal jegliche Verantwortung ab.

Strafen von bis zu einem Jahr Gefängnis oder 75 000 Euro

Bleibt die Hypothese, dass sich Privatleute einen Spaß mit den Flügen machen wollten. Einige der Drohneneinsätze über den Kernkraftwerken waren aber offenbar sorgfältig aufeinander abgestimmt. Zudem sind die Strafen für das Überfliegen von Ortschaften und Sperrgebieten sowie für Nachtflüge mit Drohnen relativ hoch - bis zu ein Jahr Gefängnis oder 75 000 Euro Geldstrafe können die Richter verhängen.

Drohnen zum privaten Gebrauch gibt es in Frankreich und anderswo schon für wenige Hundert Euro frei zu kaufen - sie gelten als Spielzeug. Gesteuert werden sie in der Regel mit Smartphones oder Tablets, dazu wird ein Funknetz aufgebaut. Über dieses erhält das Fluggerät nicht nur Befehle, wie hoch und in welche Richtung es fliegen soll. Es übermittelt darüber auch Live-Bilder, die die eingebaute Kamera aufnimmt.

Die kleinen Drohnen, die mit einer Akkuladung etwa zehn bis zu 15 Minuten in der Luft bleiben und 50 Meter hoch fliegen können, eignen sich dazu, Einblick zu nehmen in Areale, in die man von der Straße aus nicht sehen kann. Sie dafür zu benutzen, ist aber illegal. Wer in Deutschland Drohnen außerhalb des eigenen Gartens oder öffentlicher Wiesen einsetzen will, muss bei den Luftfahrtämtern des jeweiligen Bundeslandes eine Genehmigung einholen.

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