Frankreich:Le Pen soll in einem weiteren Fall Immunität verlieren

Frankreich: Als Präsidentin möchte Marine Le Pen Frankreich aus der EU führen. Das hält sie aber nicht davon ab, selbst als Abgeordnete im EU-Parlament zu sitzen, hier auf einer Aufnahme aus dem Februar.

Als Präsidentin möchte Marine Le Pen Frankreich aus der EU führen. Das hält sie aber nicht davon ab, selbst als Abgeordnete im EU-Parlament zu sitzen, hier auf einer Aufnahme aus dem Februar.

(Foto: AFP)
  • Die Front-National-Chefin und andere Europaabgeordnete ihrer Partei sollen Mitarbeiter als parlamentarische Assistenten bezahlt haben, obwohl diese in Wirklichkeit Parteiaufgaben übernahmen.
  • Zwar hatte das Europaparlament bereits in einer anderen Sache die Immunität Le Pens aufgehoben, weil sie Fotos von Opfern des IS auf Twitter verbreitete.

Die französische Justiz hat in einer zweiten Sache die Aufhebung der Immunität der rechtsextremen Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen durch das EU-Parlament beantragt. Aus Justizquellen in Paris hieß es am Freitag, dass bereits Ende März ein entsprechender Antrag gestellt worden sei, berichteten mehrere Nachrichtenagenturen übereinstimmend. Dabei gehe es um eine mögliche Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern im EU-Parlament, die Le Pen vorgeworfen wird. Zuvor hatte sie eine Vorladung mit Verweis auf ihre Immunität als Europaabgeordnete zurückgewiesen.

Die Front-National-Chefin und andere Europaabgeordnete ihrer Partei sollen Mitarbeiter als parlamentarische Assistenten bezahlt haben, obwohl diese in Wirklichkeit Parteiaufgaben übernahmen. Le Pen hat die Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen und als politisch motiviert bezeichnet. Gegen Le Pens Bürochefin wurde inzwischen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Zweites Verfahren in wenigen Wochen

Zwar hatte das Europaparlament Anfang März bereits die Immunität Le Pens aufgehoben. In dem Fall ging es aber um den Vorwurf der Verbreitung von Fotos von Opfern der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) über den Kurzbotschaftendienst Twitter. Die französische Justiz könnte Le Pen nun vorladen und ein Ermittlungsverfahren gegen sie einleiten. Letztlich könnte das in einer Anklage münden.

Die Vorwürfe haben der rechtsextremen Präsidentschaftskandidatin im Wahlkampf bislang nicht geschadet. Umfragen sehen sie nach wie vor in der ersten Runde am 23. April vorne. In der Stichwahl am 7. Mai dürfte sie Meinungsforschern zufolge aber ihrem Gegner unterliegen, nach jetzigem Stand dem parteilosen Mitte-Kandidaten Emmanuel Macron.

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