Süddeutsche Zeitung

Frankreich:Wie Macron Antisemitismus im Internet bekämpfen will

Der französische Präsident will Antisemiten den Zugang zu Facebook und Co verwehren. Wie genau will er das anstellen? Und wie orientiert er sich dabei an Deutschland?

Von Leila Al-Serori und Mirjam Hauck

Seit Ende des Zweiten Weltkrieges habe es in Frankreich keinen so massiven Anstieg von Antisemitismus gegeben wie heute, sagte Emmanuel Macron am Mittwoch beim Jahresempfang des jüdischen Dachverbands Crif. "Es ist nun Zeit für Taten." Tatkräftig will der französische Präsident auch im Internet werden. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wie will Macron gegen Antisemitismus in sozialen Netzwerken vorgehen?

Macron kündigte bei der Rede am Mittwoch Maßnahmen gegen Hass im Netz an. Es soll Druck auf die Betreiber von Onlineplattformen gemacht werden, entsprechende Inhalte zu löschen. Außerdem will der französische Präsident gegen die Anonymität im Internet vorgehen. Eine Art Klarnamenpflicht im Netz soll dafür sorgen, dass Menschen, die sich rassistisch oder antisemitisch äußern, schnell und eindeutig identifizierbar sind. Macron sprach sich auch dafür aus, verurteilten Antisemiten den Zugang zu Facebook und Co zu verwehren - "so wie wir Hooligans aus Stadien ausschließen". Wer wegen antisemitischer, rassistischer oder anderer Hasskommentare auffällig geworden sei, könne in seiner Bewegungsfreiheit im Netz eingeschränkt werden, sagte er.

Warum kommt der Vorschlag gerade jetzt?

Frankreich debattiert seit Tagen die sprunghaft angestiegenen Zahlen zu antisemitischen Vorfällen im vergangenen Jahr. Am Samstag wurde der Philosoph Alain Finkielkraut bei einer "Gelbwesten"-Demonstration in Paris antisemitisch beleidigt. Unter dem Motto "Es reicht!" ("Ça suffit!") demonstrierten daraufhin Tausende Franzosen gegen Antisemitismus. An den Kundgebungen in Paris und anderen Städten beteiligten sich auch zahlreiche Regierungsvertreter und Politiker aller Parteien außer den Rechtspopulisten. Macron besuchte am Dienstag zudem den jüdischen Friedhof im elsässischen Quatzenheim, wo Gräber mit Hakenkreuzen geschändet worden waren.

Was soll in dem geplanten Gesetzesentwurf stehen?

Der Entwurf soll bis Mai von der Abgeordneten Laëtitia Avia vorgelegt werden, kündigte Macron an. Einige Pläne kursieren bereits, zum Beispiel stärkere verpflichtende Moderation und Löschung von Postings in sozialen Netzwerken nach deutschem Vorbild, aber auch kontroversere Vorschläge, wie die Aufhebung der Anonymität im Internet oder eine mögliche Ausweispflicht für den Zugang zu sozialen Netzwerken. Besonders umstritten ist bereits jetzt die angekündigte Zugangssperre für verurteilte Rassisten und Antisemiten, die als wenig praktikabel eingestuft wird. Es gibt Beispiele von Ländern, die versucht haben, die Anonymität im Netz zu beschränken. In Südkorea hatte ein solches Gesetz 2007 lediglich dazu geführt, dass die Beleidigungen kreativer wurden. Studien zeigen zudem, dass viele Menschen Hassrede auch unter Klarnamen posten. Details zu der Umsetzung ihres Plans lieferte die französische Regierung bisher nicht.

Welches Vorbild hat Macron?

Macron lobte das Vorgehen in Deutschland als effizient und pragmatisch, da hier bereits ein Gesetz gegen Hass im Internet in Kraft sei. Damit meint er das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das am 1. Januar 2018 hierzulande in Kraft getreten trat. Allerdings enthält es weder eine Klarnamenpflicht noch Regelungen über Zugangssperren. Strafverfolgungsbehörden können aber über die gespeicherten IP-Adressen an die Identität von Facebook-Nutzern gelangen. Dieses Vorgehen ist oft ein zäher Prozess.

Was ist im NetzDG geregelt?

Das Gesetz sieht vor, dass soziale Netzwerke und Online-Plattformen wie Facebook, Twitter oder Youtube strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis löschen müssen. Das reicht von Beleidigung und Verleumdung bis zur Volksverhetzung. Bei nicht so eindeutigen Fällen haben sie eine Woche Zeit. Verstoßen die Betreiber gegen die Löschpflicht, drohen ihnen hohe Strafen von bis zu 50 Millionen Euro. Reagieren die Netzwerke nicht schnell genug, können sich die Nutzer beim Bundesamt für Justiz beschweren. Justizministerin Katarina Barley, die das Gesetz von ihrem Vorgänger Heiko Maas geerbt hat, sagte Ende 2018, sie habe mit 25 000 Beschwerden gerechnet. Eingegangen seien bis dahin aber nur 700.

Wie wirksam ist das Gesetz?

Ein Jahr nach Inkrafttreten des NetzDG zeigt sich, dass ein Großteil der Beschwerden abgelehnt wird. Das geht aus es den sogenannten Transparentberichten der großen Anbieter hervor, die im Januar 2019 veröffentlicht wurden. So verzeichnete Twitter zwischen Juli und Dezember 2018 genau 256 462 Beschwerden, in nur neun Prozent (23 165) der Fälle wurden Einträge gelöscht. Bei Youtube wurden knapp 251 000 Inhalte gemeldet, entfernt oder blockiert wurden mehr als ein Fünftel (54 644). Der größte Teil davon bezog sich auf Hassrede und politischen Extremismus. Bei Facebook gingen nach Angaben des Netzwerks Beschwerden zu lediglich 1048 Inhalten ein. Oft handelte es sich es um Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung. 369 Inhalte (35 Prozent) seien gesperrt oder gelöscht worden.

Welche Kritik gibt es am NetzDG?

Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye, kritisierte Ende November, dass Russland das deutsche NetzDG als Legitimation nutze, um ein ähnliches Gesetz zu planen und demokratische Kritik einzuschränken. Das deutsche Gesetz ist für Kritiker ein Zensurwerk, denn es könnte sein, dass die Plattformen grenzwertige Inhalte eher sperren - aus Angst vor Bußgeld. Die FDP kritisierte wiederholt, dass das Gesetz Nutzern keine schnelle und praktikable Möglichkeit biete, vorschnell gelöschte Posts wiederherzustellen. Das gehe auf Kosten der Meinungsfreiheit.

Wie gehen andere Länder vor?

Nicht nur Frankreich, auch Österreich schaut interessiert auf das deutsche NetzDG. So sagte der ÖVP-Minister Gernot Blümel Ende 2018, man prüfe, ob das Land ein eigenes Netzwerkdurchsetzungsgesetz bekommen könnte. Allerdings setzt das Land andere Schwerpunkte. So sieht die österreichische Regierung die größte Gefahr in der Anonymität im Netz und möchte sie einschränken, mit einem "digitalen Vermummungsverbot". Plattformen sollen künftig die Identität der Nutzer erfahren - und zur Herausgabe an Strafverfolgungsbehörden gezwungen werden können. Das scheint schon mehr den französischen Plänen zu gleichen. Aber auch Österreich hat sich bisher nicht für Zugangssperren ausgesprochen, ebensowenig wie andere EU-Länder.

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