Frankfurter Prozess gegen IS-Kämpfer:Ein Deutscher im Dschihad

Frankfurter Prozess gegen IS-Kämpfer: Im Gerichtssaal wirkt der Deutsche Kreshnik B. nicht wie ein fanatischer Islamist. Doch laut Anklage hat er in Syrien auch an Kämpfen teilgenommen.

Im Gerichtssaal wirkt der Deutsche Kreshnik B. nicht wie ein fanatischer Islamist. Doch laut Anklage hat er in Syrien auch an Kämpfen teilgenommen.

(Foto: Michael Probst/AP)

Etwa sechs Monate war der Deutsche Kreshnik B. in Syrien. Mitgeschnittene Telefonate zeigen, wie seine Schwester ihn bedrängt hat, zur Vernunft zu kommen. Das Gericht verspricht dem ersten mutmaßlichen IS-Kämpfer, dem hierzulande der Prozess gemacht wird, ein mildes Urteil.

Von Susanne Höll, Frankfurt

Der erste in Deutschland angeklagte mutmaßliche Kämpfer der Terrororganisation Islamischer Staat (IS), der 20 Jahre alte Kreshnik B., kann vor Gericht mit Milde rechnen. Wenn der junge Mann, ein Deutscher mit Wurzeln in Kosovo, aussagt und womöglich Reue für seinen Einsatz im syrischen Bürgerkrieg in einer Kampfeinheit zeigt, kann er nach Darstellung des Gerichts mit einer Jugendstrafe von maximal vier Jahren und drei Monaten davonkommen.

Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Frankfurt, Thomas Sagebiel, sagte zum Prozessauftakt an die Adresse des Angeklagten: "Wir geben Ihnen die Chance, Ihren Teil beizutragen, dass wir Milde walten lassen können, wenn Sie am Prozess mitwirken. Wir wollen nicht mit Gewalt Ihre Zukunft vermauern."

Die Bundesanwaltschaft ist nach einer Vereinbarung bereit, im Falle einer umfassenden Aussage des Angeklagten auf den Vorwurf der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat zu verzichten und es bei dem Anklagepunkt der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu belassen.

Kreshnik B., dem ohne Aussage im Fall einer Verurteilung zehn Jahre Haft drohen, ist nach Worten seines Verteidigers Mutlu Günal grundsätzlich bereit, zu seiner Zeit in Syrien auszusagen. Er will aber nichts über frühere Mitstreiter preisgeben und sich nicht persönlich, sondern über seinen Anwalt im Gericht äußern. Eine endgültige Entscheidung will der Angeklagte am nächsten Prozesstag - am Freitag dieser Woche - treffen.

Der junge Mann muslimischen Glaubens, der in Bad Homburg geboren wurde und später in Frankfurt lebte, setzte sich im Juli 2013 mit einigen Gleichgesinnten nach Syrien ab, schloss sich nach Darstellung der Anklage einer Gruppe ausländischer Kämpfer der damals noch ISIS genannten Terrororganisation an, die in Syrien und im Irak mit Gewalt einen Gottesstaat errichten will. Kreshnik B., soll an Waffen ausgebildet worden sein, Sanitäts- und Wachdienste geleistet, aber auch an Kampfhandlungen teilgenommen haben.

"Du bist dumm und naiv", sagte die Schwester

Im Dezember kehrte der junge Mann, der ins Visier der deutschen Sicherheitsbehörden geraten war, nach Deutschland zurück, wurde in Frankfurt festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Sein Anwalt sagte, sein Mandant sei freiwillig nach Hause gekommen, sei froh, nicht mehr in Syrien zu sein und leide nach seiner Einschätzung unter einer posttraumatischen Störung nach seinem knapp sechsmonatigen Aufenthalt im Kriegsgebiet.

Kreshnik B. erweckte beim Prozessauftakt nicht den Eindruck eines fanatischen Islamisten, schaute zumeist betreten zu Boden, sprach gelegentlich kurz mit seinem Anwalt. Zwei seiner Telefongespräche, die er von Syrien aus mit seiner Schwester in Deutschland führte und die offenkundig von Sicherheitsbehörden aufgezeichnet worden waren, hinterließen bei Zuschauern im Gerichtssaal den Eindruck, dass er in Syrien eher orientierungslos agierte und ihn die Lage im Land sowie seine persönliche Situation überforderten.

In dem Telefonat mit seiner Schwester bat er inständig darum, dass seine Mutter und sein Vater nach Syrien kommen sollten, um ihn dort zu besuchen. Er wirkte verstört: "Ich kann nicht denken", sagte er der Schwester. Die erteilte einer Reise der Eltern nach Syrien eine klare Absage und versuchte, ihren Bruder zur Rückkehr zu bewegen, eventuell auch ohne Pass über die Türkei.

Sie werde ihm in diesem Fall einen Anwalt besorgen, der ihm zur Seite stehen könne. Dies lehnte der Angeklagte ab, aus Angst vor einer Festnahme. Er rechtfertigte seinen Einsatz an der Seite von Glaubensbrüdern, was seine Schwester sichtlich verärgerte. "Du bist dumm und naiv", sagte sie.

Kreshnik B. verfolgte die beiden Gespräche, die über Lautsprecher in den Gerichtssaal übertragen wurden und streckenweise schlecht verständlich waren, mit einigem Kopfschütteln. Ab und zu lächelte er.

Sein Anwalt sagte, seinem Mandanten sei die öffentliche Abspielung nicht sehr angenehm gewesen. Er beschrieb seinen Mandanten, der sich erst in seiner späten Frankfurter Zeit radikalisiert haben soll und zuvor in dem deutsch-jüdischen Fußballverein TuS Makkabi gespielt hatte, als geläuterten jungen Menschen. "Ich kann Sie beruhigen - das ist kein gefährlicher Mann." Zur Familie hat Kreshnik B. nach seiner Rückkehr wieder direkten Kontakt: Sie besucht ihn regelmäßig im Gefängnis.

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