Frankfurts Oberbürgermeister:Rücktritt, nein danke

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"Die Gäule durchgegangen": Am Mittwoch versuchte der Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann vor seiner Bürotür, seine Fehltritte zu erklären. (Foto: Imago/rheinmainfoto)

Anklage, Pokalklau, sexistische Bemerkung: Sogar der eigenen Partei SPD ist es zu viel, was sich Frankfurts Rathauschef Peter Feldmann geleistet hat. Im Amt bleiben will er trotzdem.

Von Detlef Esslinger, München

In Frankfurt am Main rückt eine Abwahl von Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) näher. Nachdem dieser sich am Mittwoch geweigert hatte, zurückzutreten, zeichnet sich nun in der Stadtverordnetenversammlung eine breite Mehrheit dafür ab. Die SPD forderte Feldmann auf, aus der Partei auszutreten, "wenn er der Partei etwas Gutes tun will".

Feldmann steht seit Monaten in der Kritik. Zunächst waren die Vorwürfe strafrechtlicher Natur. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte den OB im März wegen Vorteilsannahme angeklagt. Unter anderem soll er sein Amt genutzt haben, um seiner späteren Ehefrau eine Stelle als Leiterin einer Kita der Arbeiterwohlfahrt (Awo) verschafft zu haben, die übertariflich sowie mit einem Dienstwagen bezahlt wurde. Damit einher ging nach Auffassung der Staatsanwaltschaft, dass die Awo im OB-Wahlkampf 2018 Spenden für Feldmann besorgte. Seit die Anklage vorliegt, fordert die Frankfurter CDU dessen Rücktritt. Die SPD wollte ihm hingegen noch Aufschub gewähren - erst wenn das Landgericht die Anklage zulasse, müsse er zurücktreten, hieß es dort lange.

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Eigentlich fehlt dieser Stadt die Tradition, sich selbst zu feiern. Ist die nun begründet worden, nach dem Europapokalsieg? Der OB steht noch etwas im Weg.

Kommentar von Detlef Esslinger

Dass nun so gut wie alle in der Stadt die Geduld verloren haben, liegt an Ereignissen rund um den Europa-League-Sieg von Eintracht Frankfurt. Bei der Übertragung der Siegesfeier am vergangenen Donnerstag war live im Fernsehen zu sehen, wie Feldmann dem Trainer und dem Kapitän den Pokal wegnahm, um ihn selber zu tragen. Am Montag wurde sodann ein Video publik, das im Fan-Flugzeug zum Finalort Sevilla entstanden war. Feldmann sprach ins Bordmikrofon, die Flugbegleiterinnen hätten "mich hormonell am Anfang erst mal außer Gefecht gesetzt".

Auf öffentliche Auftritte will Feldmann erstmal verzichten

Am Mittwoch bat Feldmann für die Peinlichkeiten um Entschuldigung, unter anderem sagte er in einer Stellungnahme vor seiner Bürotür im Römer, mit ihm seien "die Gäule durchgegangen". Einen Rücktritt lehnte er jedoch ab. Er war lediglich bereit, bis zum Ende der Sommerpause auf "repräsentative Termine in Paulskirche und Kaisersaal nahezu vollständig" zu verzichten.

Ins Stadion der Eintracht geht er künftig gezwungenermaßen nicht mehr. Auch weil Feldmann bei der Siegesfeier den Co-Trainern zunächst den Zugang auf den Römerbalkon verweigert hatte, erklärte der Verein ihn quasi zur unerwünschten Person. "Wir können uns eigentlich nicht vorstellen, dass wir ihn noch mit gutem Gewissen willkommen heißen", sagte Eintracht-Vorstandschef Axel Hellmann.

Bürgermeister, die in der Kritik stehen, tun sich traditionell mit einem Rücktritt schwer. Das liegt auch daran, dass die Gemeindeordnungen vieler Länder diesen Schritt lange Zeit eigentlich nicht vorsahen - mit der Folge, dass die Rathauschefs mit einem Rücktritt ihre Altersversorgung riskieren würden.

Mittlerweile haben jedoch viele Länder das Recht verändert, auch in Hessen kann man schnell und ohne existenzielle Sorgen gehen. Paragraf 76a der Gemeindeordnung besagt: "Ein Bürgermeister kann die Versetzung in den Ruhestand mit der Begründung beantragen, dass ihm das erforderliche Vertrauen nicht mehr entgegengebracht wird." Die Voraussetzung: Der Bürgermeister muss mindestens acht Jahre im Amt und älter als 50 sein. Feldmann ist OB seit 2012 und 63 Jahre alt. Das Prozedere ließe sich innerhalb weniger Tage erledigen.

Kommt es nun zur Abwahl, wird es komplizierter. Zunächst muss ihn die Stadtverordnetenversammlung mit Zweidrittel-Mehrheit abwählen. Danach muss dies in einem Bürgerentscheid bestätigt werden - von der Mehrheit der Abstimmenden, die zugleich mindestens 30 Prozent der Wahlberechtigten entsprechen müssen.

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