Prozess gegen Bundeswehroffizier:Verteidigung stellt Franco A. als Opfer dar

Franco A. am ersten Prozesstag im Oberlandesgericht Frankfurt. Der Offizier wollte laut Anklage Anschläge gegen Politiker begehen.

Franco A. am ersten Prozesstag im Oberlandesgericht Frankfurt. Der Offizier wollte laut Anklage Anschläge gegen Politiker begehen.

(Foto: Boris Roessler/AFP)

Die Anklage wirft dem Oberleutnant Terrorpläne vor. Er selbst lässt erklären, er sei "öffentlich vorverurteilt" worden und habe Sicherheitslücken im deutschen Rechtssystem aufdecken wollen.

Von Gianna Niewel, Frankfurt

Am Donnerstag steht ein junger Mann vor dem Frankfurter Oberlandesgericht, er hat helle Haut und einen rötlich schimmernden Bart. Er trägt feine Budapester Schuhe, einen grauen Trenchcoat, eine gute Ledertasche. Franco A. sagt, er wolle einiges klarstellen. Im Gericht muss der Vorsitzende Richter Christoph Koller ihn am ersten Prozesstag zunächst bitten, eine Maske anzuziehen. Dann die Personalien: Wohnhaft in Offenbach, "jawoll", deutscher Staatsangehöriger, ledig, "jawoll". Der Angeklagte klingt selbstbewusst.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem 32-Jährigen unter anderem Betrug, Diebstahl, Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor. Und weiter: Aus einer tief verfestigten, rechtsextremistischen Gesinnung heraus habe er Anschläge auf Politiker geplant. Aber eben nicht als Franco A., Oberleutnant der Bundeswehr, stationiert beim Jägerbataillon 291 in der Nähe von Straßburg - sondern als angeblicher Syrer.

Franco A. hatte sich eine zweite Identität zugelegt, als David Benjamin. Er hatte sich den Bart mit Schuhcreme geschwärzt, die Haut dunkel gepudert, er durchlief das Asylverfahren und wurde anerkannt. Mit eben dieser Identität habe er die Anschläge verüben wollen, um so einen "Bewusstseinswandel innerhalb der Gesellschaft gegenüber der Asylpolitik der Bundesregierung herbeizuführen". Oder anders: um Stimmung gegen Geflüchtete zu machen. Aufgefallen war die falsche Identität am 3. Februar 2017 auf einer Toilette des Wiener Flughafens. Polizisten nahmen Franco A. fest, als er eine Pistole aus einem Versteck zog, sie nahmen seine Fingerabdrücke und fanden zwei Männer, den Offizier und den fiktiven Syrer.

Laut Anklage hatte Franco A. weitere Waffen, unter anderem zwei Gewehre, mehr als 1000 Schuss Munition, mehr als 50 Sprengkörper. Die Munition soll aus Beständen der Bundeswehr stammen. Auf Zetteln soll er die Namen möglicher Opfer notiert haben, darunter den des damaligen Justizministers Heiko Maas, der Grünen-Politikerin Claudia Roth und der Gründerin der Amadeu-Antonio-Stiftung in Berlin.

Die Pistole will A. im Gebüsch gefunden haben

Es ist das erste Mal in Deutschland, dass einem Mitglied der Bundeswehr vorgeworfen wird, einen Terrorakt gegen den eigenen Staat geplant zu haben.

Als die Anklage verlesen ist, tragen die beiden Verteidiger die Erklärung des Beschuldigten vor. Franco A. sei schon vor Prozessbeginn "öffentlich vorverurteilt" worden. Sie zitieren einen Schulfreund, der in der Vernehmung gesagt hat, A. habe ihm von seiner "Legierung" erzählt. Er habe Sicherheitslücken im deutschen Rechtssystem aufdecken wollen und gedacht, er bekomme einen Orden.

Zu Beginn der Beweisführung geht es dann um eine E-Mail, die der Angeklagte Anfang Februar 2017 an einen Wehrdisziplinaranwalt geschrieben hatte. Er schreibt, wie er an die Waffe gekommen sein will. Er sei nach Wien gereist, um dort den "Ball der Offiziere" in der Hofburg zu besuchen. Am nächsten Abend habe er mit Kameraden in eine Bar gewollt, auf dem Weg dorthin habe er sich in ein Gebüsch erleichtert, die Waffe gefunden und eingesteckt. "Ich vergaß den eben gemachten Fund." Erst am Flughafen habe er sich erinnert. Er habe überlegt, zur Polizei zu gehen, weil er aber unter anderem Sorge gehabt habe, dort Formulare ausfüllen zu müssen und deswegen den Flug zu verpassen, habe er sie versteckt. Zwei Wochen später habe er sie holen und der Polizei geben wollen.

Der Wehrdisziplinaranwalt antwortet Franco A. am 10. Februar 2017. Dessen Darstellung der Geschehnisse klinge "abenteuerlich". Zwei Dinge seien ihm besonders aufgefallen: Dass Franco A. nicht gleich zur Polizei gegangen sei. Und dass er bei seinem zweiten Wien-Besuch mit dem Flugzeug habe hinreisen, aber mit dem Zug zurückreisen wollen.

Zwölf Prozesstermine hat das Gericht angesetzt, der nächste ist am Dienstag. Dann will Franco A. sich selbst äußern.

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