Justiz:Vom Mond, vom Mars? Hauptsache, Syrer

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - BAMF

Im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg ging es laut Aussage des Zeugen nur um eins: um Tempo beim Abarbeiten der Asylanträge.

(Foto: Daniel Karmann/dpa)

Der Prozess gegen den Bundeswehroffizier Franco A. gewährt erstaunliche Einblicke in die Entscheidungen des Asyl-Bundesamtes.

Von Annette Ramelsberger

Wer je wissen wollte, wie all die Geflüchteten überprüft werden, die in Deutschland um Asyl oder auch nur Schutz bitten, wer sich immer schon mal gefragt hat, nach welchen Kriterien entschieden wird, ob sie diesen Schutz bekommen, der hat am Donnerstag im Oberlandesgericht Frankfurt Antworten bekommen. Antworten allerdings, die einen Verteidiger sogar erwägen ließen, einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit zu stellen - denn das, was hier zur Sprache kam, berühre die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland. Der Zeuge, der für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als Entscheider in Sachen Asyl arbeitete, hatte gerade erklärt, dass es bei der Entscheidung nicht darum ging, Zweifel auszuräumen, sondern einfach darum, Tempo zu machen. Es ging um Masse, nicht um Qualität.

Am Ende fragte der Vorsitzende Richter Christoph Koller den Entscheider vom Bamf: "Und wenn jetzt jemand kommt und sagt, er sei auf dem Mond geboren, auf dem Mars aufgewachsen und sei Syrer - was wäre dann passiert?" Die Antwort: Vermutlich hätte er Schutz bekommen. Auf der Anklagebank lacht Franco A.

Eigentlich wird vor dem Oberlandesgericht Frankfurt die Anklage gegen den Bundeswehroffizier Franco A., 32, verhandelt. Der hatte sich im Dezember 2015, auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise, als Asylbewerber verkleidet, sich Schuhwichse in den Bart geschmiert und um Asyl gebeten. Er sei ein syrischer Christ, der wegen seines jüdisch klingenden Namens David Benjamin nicht akzeptiert und vom IS verfolgt werde. Und obwohl der Mann nur ein paar Brocken Arabisch kann, dafür aber sehr gut Französisch, glaubte man ihm seine Geschichte. Franco A. war nur aufgeflogen, weil er im Februar 2017 mit einer Waffe am Wiener Flughafen erwischt wurde. Da war er schon mehr als ein Jahr als Flüchtling registriert. Erst da kam zutage, dass der Offizier eine Doppelexistenz führte. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, einen Anschlag unter falscher Flagge geplant zu haben.

Franco A. selbst sagt, er habe nur das für Missbrauch anfällige Asylsystem aufdecken wollen, im Selbstversuch. Am Donnerstag erfuhr man vor Gericht, wie einfach es war, in Deutschland bleiben zu dürfen - zumindest auf dem Gipfel der Flüchtlingswelle. Ein Entscheider berichtet als Zeuge, wie die Bescheide zustande kommen. Erst gibt es die Anhörung, bei der nachgefragt wird, woher ein Mensch kommt, was ihn zur Flucht getrieben hat. Dort wird abgeklopft, ob alles plausibel ist, was er sagt. Die Entscheidung aber fällt dann ein anderer Mitarbeiter - nach Aktenlage. Der hat den betreffenden Syrer nie zu Gesicht bekommen. Doch, so erklärte der freundliche Zeuge vor Gericht, die Anweisung war klar: Syrer sollten Schutz erhalten. Den hat der Entscheider auch jenem David Benjamin zugebilligt.

Der Zeuge galt als einer, der zu viele Fragen stellte

Der Zeuge ist ein nachdenklicher Mann aus Leipzig, 52, der seinen Job ernst nimmt. Er hätte auch gerne an einer Anhörung teilgenommen, um sich ein eigenes Bild zu machen, sagt er. "Doch das war nicht vorgesehen." Er berichtet, dass er als einer galt, der zu viele Fragen stellte, zu oft Zweifel äußerte. Doch es ging darum, das Tempo der Entscheidungen zu erhöhen, nicht Bedenken zu tragen. Immerhin warteten Hunderttausende Flüchtlinge darauf, eine Entscheidung über ihren Status zu bekommen. Täglich hatte er sieben Entscheidungen zu treffen. An den Fall David Benjamin kann er sich nicht wirklich erinnern.

"Wenn ein Syrer sagt, ich spreche nur Französisch, was ist dann?" fragt der Richter. "Es ist schon sonderbar", sagt der Zeuge. "Ich ärgere mich, dass ich mich nicht erinnern kann. Aber wenn ich Zweifel geäußert hätte, wäre die Antwort gewesen: 'Konzentrieren Sie sich auf den Sachverhalt.'" Es ging nicht um Französisch oder Arabisch, sondern um die Verfolgung. Und an der zweifelte bei Syrern damals keiner.

Aber wer überprüfte, dass ein Geflüchteter überhaupt Syrer ist? "Ich hatte solche Fälle", sagt der Entscheider, "meine Koordinatorin ließ mich wissen, dass ich zu häufig nachfrage. Es war nicht Teil der Aufgabe." Und er wisse nicht, ob es heute besser laufe.

"Das ist kein Vorwurf an Sie", sagt der Richter, "aber die Verwunderung bei uns ist groß, dass gar keine Überprüfung stattgefunden hat." Denn auch der zuständige Mitarbeiter bei der Anhörung überprüft die Staatsangehörigkeit nicht, meist hatten die Geflüchteten auch gar keine Pässe dabei. Für die Entscheider ging es vor allem darum, IS-Anhänger oder Nordafrikaner, die sich als Syrer ausgaben, von Deutschland fernzuhalten. Das konnten die Dolmetscher gut am Akzent erkennen. Franco A. aber sprach ja nur Französisch und gab sich als Syrer aus. Er hatte eine breite Einfallschneise erwischt. "Meine Rolle war nicht die zu sagen: Ich glaube aber nicht, dass das ein Syrer ist", sagt der Entscheider. Der Richter ist erstaunt: "Am Ende hat gar keiner mehr überprüft. So war das System."

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