Süddeutsche Zeitung

Fracking:Eine Einigung, die keine ist

Union und SPD streiten sich darüber, ob sie beim Fracking eine gemeinsame Linie gefunden haben. Die Opposition hat eine.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Zumindest für die Opposition ist die Sache mit dem Fracking am Donnerstag klar. In den Bundestag hat sie zwei Anträge eingebracht, beide mit namentlicher Abstimmung. Der eine ist der grüne Entwurf eines Gesetzes "zur Untersagung der Fracking-Technik", der andere ein Antrag der Linkspartei: "Verbot von Fracking in Deutschland". Union und SPD stimmen in beiden Fällen nahezu geschlossen dagegen, wenn auch erst nach einer persönlichen Erklärung des SPD-Abgeordneten Lars Klingbeil. "Es ist mir ein persönliches Anliegen, dass wir beim Fracking zu einer umfassenden Regelung kommen", sagt er.

Das aber gestaltet sich ganz offensichtlich schwierig. Vor ziemlich genau einem Jahr brachten Union und SPD einen eigenen Gesetzentwurf für die umstrittene Technologie ein. Die "unkonventionelle" Suche nach Erdgas, bei der mit großem Druck und einiger Chemie Gas aus Gesteinsporen gepresst wird, sollte zunächst nur in einigen wenigen Probebohrungen getestet werden. Anschließend sollte eine Expertenkommission entscheiden, ob aus dem Testlauf echte Gasförderung wird. Der SPD ging das zu weit: Das letzte Wort sollten nicht Experten, sondern der Bundestag haben. Auch das Land Nordrhein-Westfalen rebellierte. Es verlangte einen Passus, mit dem sich das Land zur fracking-freien Zone deklarieren konnte.

So gingen die Monate dahin - bis zum Treffen der Fraktionsspitzen von Union und SPD vorige Woche, im baden-württembergischen Rust. Am Rande der zweitägigen Klausur fanden sich auch die vier stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden zusammen, in deren Fachbereich das Fracking fällt. Als sie auseinandergingen, glaubten zumindest die Sozialdemokraten an eine Einigung. Demnach sollte zwar der Bundestag das letzte Wort haben bei den unkonventionellen Vorhaben. Träfe das Parlament aber keine Entscheidung, begänne automatisch ein Genehmigungsverfahren. Dann müssten Behörden entscheiden, ob sich das Fracking-Projekt mit der Umwelt verträgt. Die Expertenkommission sollte es auch noch geben, aber als rein beratendes Gremium. Um den Bedenken der Länder entgegenzukommen, sollten die Probebohrungen in "Vereinbarungen" festgelegt werden, geschlossen zwischen Bund, dem betroffenen Land und der Wirtschaft. Dies sei schwächer als ein Veto, lasse ein kritisches Land wie Nordrhein-Westfalen aber immer noch mitentscheiden, heißt es bei den Sozialdemokraten. "Auf Arbeitsebene hatten wir da eine Einigung."

Nur will die Union von einer Einigung nichts wissen. "Wir wollen keinen Ländervorbehalt", sagt etwa Michael Fuchs, Fraktionsvize der CDU und als solcher Teil besagter Arbeitsebene. Die Sorge: Wenn erst NRW das Fracking ausschließt, ziehen andere Länder nach. Nicht einmal einen konkreten Zeitplan gebe es, heißt es aus der Unionsfraktion. Die Gefechtslage sei eben "ganz schwierig", Loyalitäten verliefen nicht immer entlang der Parteilinie. Schon die Vorgänger-Regierung hatte vor einem Fracking-Gesetz kapituliert. Bis heute gibt es für die umstrittene Technologie keinerlei Vorgaben.

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SZ vom 29.04.2016
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