Nach dem Willen der Bundesländer soll es strafbar sein, wenn Schüler oder Schülerinnen in Schulen verfassungsfeindliche Kennzeichen verwenden. Eine entsprechende Entschließung hat der Bundesrat am Freitag gefasst. Die Entschließung wird an die Bundesregierung weitergeleitet, die sich damit befassen muss.
Nach Auffassung der Länder regelt der geltende Straftatbestand das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen bislang nur unzureichend. Strafbar sei derzeit nur, dass die Zeichen in der Öffentlichkeit oder in Versammlungen gezeigt werden. Das Verwenden innerhalb von Schulen fällt nicht darunter. Der Bundesrat schlägt daher vor, auch den schulischen Bereich ausdrücklich in den Straftatbestand einzubeziehen.