Folter: Vorwürfe gegen Deutschland:"Früchte des vergifteten Baumes"

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Menschenrechtler beschuldigen Deutschland, bei der Terror-Bekämpfung mit Geheimdiensten von Staaten zu kooperieren, in denen gefoltert wird. Sie richten klare Forderungen an die Bundesregierung.

Peter Blechschmidt, Berlin

Deutschland, Frankreich und Großbritannien arbeiten nach Ansicht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) bei der Bekämpfung des Terrorismus in unzulässiger Weise mit Geheimdiensten von Staaten zusammen, in denen gefoltert wird.

Schluss mit Folter: Menschenrechtsgruppen und Demonstranten - wie hier bei einer Protestaktion am Internationalen Tag zur Unterstützung von Folteropfern am vergangenen Samstag - fordern seit langem von der Politik ein Umdenken - und entsprechendes Handeln. (Foto: ap)

Damit verstießen sie gegen das weltweite Folterverbot, das "ein Grundpfeiler des internationalen Rechts" sei und für alle Staaten in Friedens- wie in Kriegszeiten gelte, heißt es in einem jetzt vorgelegten 58-seitigen Bericht. Diese Zusammenarbeit widerspreche offiziellen Bekundungen, dass man sich gegen die Folter einsetze. Damit würden die Regierungen "ihre eigenen Werte untergraben".

Der HRW-Bericht stützt sich vor allem auf offizielle Regierungsdokumente, die Erkenntnisse diverser parlamentarischer und nicht-regierungsamtlicher Untersuchungen sowie auf Aussagen von Politikern. Neue Fälle nennt der Bericht nicht. In Bezug auf die deutschen Aktivitäten nennt HRW die bekannten Fälle des nach Afghanistan entführten Deutsch-Libanesen Khaled el-Masri oder des in Bremen aufgewachsenen ehemaligen Guantanamo-Häftlings Murat Kurnaz.

HRW verweist auf zahlreiche offizielle Erklärungen, dass man zur Abwehr einer terroristischen Bedrohung alle verfügbaren Informationen nutzen müsse, auch wenn sie möglicherweise unter Folter erlangt worden seien. Dem widerspricht HRW energisch. Abgesehen davon, dass Folter eine unverzeihliche Menschenrechtsverletzung sei, ließen sich durch sie erwiesenermaßen kaum zuverlässige Informationen erlangen. Unter Folter würden Menschen alles gestehen, was man von ihnen hören wolle. Der Bericht nennt solche Erkenntnisse deshalb auch "Früchte des vergifteten Baumes".

Enge Kooperation zwischen Berlin und London

Besonders intensiv ist laut HRW die Zusammenarbeit zwischen Großbritannien und Deutschland einerseits und Pakistan und Usbekistan andererseits. Frankreich kooperiert demnach eng mit seinen ehemaligen Kolonien in Nordafrika und Südostasien sowie mit Ländern des Nahen Ostens.

Die Verbindungen nach Pakistan liegen auf der Hand: Dort werden die Zentren des islamistischen Terrors vermutet. Deutschland hat ein strategisches Interesse an Usbekistan, weil auf dessen Gebiet die Nachschubdrehscheibe für den Afghanistan-Einsatz, der Flugplatz von Termes, liegt. Auch die Zugehörigkeit der sogenannten Sauerland-Attentäter zu der in Usbekistan ansässigen Islamischen Dschihad Union (IJU) hat zu verstärkter Zusammenarbeit der Geheimdienste beider Länder geführt.

Informationen des pakistanischen Geheimdienstes ISI an deutsche Ermittler hätten, so HRW, in der Regel keine Kopfzeilen und keine Unterschrift, begännen aber oft mit den Worten: "Von Freunden an Freunde".

Schläge und Tritte

HRW kritisiert die Praxis westlicher Geheimdienste, Informationen entgegenzunehmen, ohne nachzufragen, wie sie zustande gekommen sind. "Ohne nachzufragen" lautet deshalb auch der Titel des HRW-Berichts. HRW zitiert westliche Behörden, dass allzu intensive Nachforschungen nach den angewandten Verhörmethoden den Informationsfluss gefährden würden.

Dabei sind die Folterpraktiken hinlänglich bekannt. Sie reichen von Schlafentzug und Beschallung mit ohrenbetäubender Musik über Schläge und Tritte, das Ausreißen von Zehennägeln und Zähnen bis zur sexuellen Demütigung und Vergewaltigung.

Von der Bundesregierung fordert HRW, sie solle sich von der Verwendung unter Folter gewonnener Informationen distanzieren. Die Zusammenarbeit mit ausländischen Folter-Geheimdiensten müsse beendet werden. Deutsche Ermittler, die sich an Folterverhören im Ausland beteiligen, sollten vor Gericht gestellt werden.

Vor allem aber müsse Schluss gemacht werden mit der Praxis deutscher Gerichte, wonach Angeklagte und Beschuldigte beweisen müssen, dass die gegen sie vorliegenden Belastungsmomente unter Folter erlangt worden seien.

© SZ vom 29.06.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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