Nach der Fördergeldaffäre im Bildungsministerium kehrt keine Ruhe ein. Nun wurde bekannt, dass die entlassene Staatssekretärin Sabine Döring gern öffentlich zu den Vorwürfen Stellung nehmen möchte. Das darf sie aber nach dem geltenden Beamtenrecht nicht. Und eine Genehmigung hat sie vom Ministerium nicht erhalten. Darum hat sie nun beim Verwaltungsgericht Berlin Klage eingereicht, berichtet das ARD-Hauptstadtstudio.
Das Bundesbildungsministerium, ihr ehemaliger Dienstherr, hatte ihr für den Fall eines Verstoßes Disziplinarmaßnahmen angedroht. Döring will gerichtlich durchsetzen, dass sie aussagen darf. Das bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin.

Hintergrund der Affäre ist der Umgang des Ministeriums mit einem offenen Brief von Hochschullehrern zum Nahost-Konflikt. Die Dozenten hatten die Räumung eines Camps propalästinensischer Demonstranten an der Freien Universität Berlin kritisiert. Dies hatte wiederum Kritik von Stark-Watzinger ausgelöst. Ihrer Ansicht nach wird in dem Brief „der Terror der Hamas ausgeblendet“. Später waren E-Mails bekannt geworden, aus denen hervorging, dass jemand an hoher Stelle im Ministerium um Prüfung gebeten hatte, inwieweit Aussagen im Protestbrief der Berliner Hochschullehrer strafrechtlich relevant sind und ob das Ministerium als Konsequenz Fördermittel streichen könnte. Das Vorgehen löste heftige Proteste aus. Stark-Watzinger trennte sich daraufhin von Staatssekretärin Sabine Döring, die den Prüfauftrag veranlasst haben soll.
Nach einem Gerichtsbeschluss muss das Ministerium zudem alle Kurznachrichten im Zusammenhang mit der Fördergeldaffäre sichern. Diesen sogenannten Hängebeschluss erließ das Kölner Verwaltungsgericht am Donnerstag, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Die Initiative „Frag den Staat“ hatte einen entsprechenden Eilantrag gestellt. Der Gerichtssprecher sagte, es gehe bei dem Hängebeschluss um eine Zwischenregelung, eine Prüfung in der Sache sei noch nicht erfolgt. Wann über den Eilantrag entschieden werde, sei noch offen.
In dem Beschluss heißt es wörtlich, dem Ministerium werde bis zu einer endgültigen Entscheidung „aufgegeben, es sicherzustellen, dass Nachrichten über den Messengerdienst „Wire (Bund)“, die die Bundesministerin, ihr persönlicher Stab, die Staatssekretäre und Staatssekretärinnen sowie der weitere Leitungsstab“ von Anfang Mai bis Ende Juni in Bezug auf die Fördergeldaffäre „gesendet und empfangen haben, nicht gelöscht werden“. Insbesondere solle die Selbstlöschungsfunktion des Messengerdienstes deaktiviert werden. Ein Ministeriumssprecher wollte sich zu dem laufenden Verfahren beim Verwaltungsgericht nicht äußern. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.