DisziplinarberichtEx-Ahr-Landrat verstieß gegen Pflichten – Ruhegehalt soll aberkannt werden

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Nach der Flutkatastrophe im Ahrtal: Der ehemalige Landrat Jürgen Pföhler (CDU) trat als 2022 als Zeuge im Untersuchungsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz auf.
Nach der Flutkatastrophe im Ahrtal: Der ehemalige Landrat Jürgen Pföhler (CDU) trat als 2022 als Zeuge im Untersuchungsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz auf. (Foto: Arne Dedert/dpa)

Ein Ermittlungsbericht wirft dem damaligen Landrat Jürgen Pföhler gravierende Verstöße während der Flutkatastrophe an der Ahr vor.

Der ehemalige Landrat Jürgen Pföhler (CDU) hat während der tödlichen Flutkatastrophe an der Ahr „gravierend gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen“. Zu diesem vorläufigen Ergebnis kommt der Ermittlungsbericht im Disziplinarverfahren gegen den CDU-Politiker, wie das Innenministerium in Mainz mitteilte.

Als Landrat hätte er den Katastrophenfall ausrufen und Häuser am Fluss evakuieren lassen können – das tat er aber erst spät an diesem Abend im Juli 2021. Da waren in einigen Orten schon Häuser weggeschwemmt, da saßen Menschen auf den Dächern und beteten.

Pföhler habe durch „Unterlassungen und Verhaltensweisen vor, während und nach der Naturkatastrophe im Ahrtal“ gegen die Rechtmäßigkeit, die innerdienstliche Wohlverhaltenspflicht sowie die Einsatzpflicht verstoßen, heißt es nun in dem Bericht. Das Innenministerium Rheinland-Pfalz erwägt eine Disziplinarklage gegen Pföhler. Ziel sei es, ihm die Ruhegehaltsansprüche abzuerkennen. Als vorläufige Maßnahme soll ein Drittel von Pföhlers monatlichem Ruhegehalt einbehalten werden.

Pföhlers Anwalt Olaf Langhanki weist die Vorwürfe als unbegründet und verfehlt zurück. Er schreibt Anfrage: „Es ist skandalös und unterstreicht die Befangenheit der Behörde, dass eine Pressemitteilung erfolgt, bevor Herr Dr. Pföhler angehört und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde“. Es handele sich um ein taktisches Manöver des Ministeriums. Er werde für Pföhler innerhalb des Disziplinarverfahrens zu den unbegründeten Vorwürfen Stellung nehmen. Mit Anträgen werde er dafür sorgen, „dass das Versagen der damaligen Landesregierung (...) konkret in den Blick gerät“. Man werde aufzeigen, dass Pföhlers Ruhegehalt nicht antastbar sei.

Das Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Landrat war im August 2021 eingeleitet worden. Es sollte prüfen, „inwieweit im Kontext der Naturkatastrophe im Ahrtal gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen wurde“, so das Innenministerium.

Durch die Flutkatastrophe im Juli 2021 kamen in Rheinland-Pfalz 136 Menschen ums Leben, davon 135 in der Ahr-Region und ein Mensch im Raum Trier. Ein Mensch gilt zudem weiterhin als vermisst. In Nordrhein-Westfalen starben 49 Menschen.

Der damalige Landrat war seit August 2021 krankheitsbedingt nicht mehr im Dienst und wurde im Oktober 2021 auf eigenen Antrag wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.

Gegen Pföhler lief auch ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz. Während diesem wurde das Disziplinarverfahren ausgesetzt, so das Innenministerium. Im April 2024 wurden die Ermittlungen gegen ihn eingestellt – und das Disziplinarverfahren wieder aufgenommen.

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